Verwertung von Bioabfall und Grüngut aus dem Stadtgebiet Nürnberg

Was wird ausgeschrieben
Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg schreibt die Verwertung von Bioabfällen und Grüngut aus dem Stadtgebiet aus. Die Leistungen umfassen die Übernahme an einer genehmigten Stelle, den Transport, die stoffliche Verwertung sowie die Vermarktung der Endprodukte. Die Übernahmestelle muss sich in einem Umkreis von maximal 20 km zum Betriebshof des Auftraggebers befinden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Verwertung organischer Abfälle (Bioabfall und Grüngut) aus dem Stadtgebiet Nürnberg - Übernahme der organischen Abfälle an einer geeigneten Übernahmestelle, - Transport zur Verwertung, - ordnungsgemäße Behandlung der organischen Abfälle und Herstellung hochwertiger Erzeugnisse, - Verwertung / Vermarktung der Erzeugnisse, - ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Reststoffe.
Die Stadt Nürnberg sucht einen Dienstleister für die Entsorgung und Verwertung von Bioabfällen und Grüngut. Der Auftrag beinhaltet die Annahme der Abfälle, deren Transport sowie die fachgerechte Aufbereitung zu hochwertigen Produkten, die anschließend vermarktet werden müssen. Ein wichtiger Standortfaktor ist, dass die Übernahmestelle nicht weiter als 20 Kilometer vom Betriebshof der Nürnberger Abfallwirtschaft entfernt liegen darf. Das Verfahren ist offen gestaltet, wobei neben dem Preis auch qualitative Aspekte bei der Auswahl des Auftragnehmers eine wesentliche Rolle spielen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
- Nachweis der Eignung gemäß § 16 VOB/A
- Betrieb einer genehmigungskonformen Übernahmestelle
- Einhaltung der maximalen Entfernung von 20 km zum Betriebshof des Auftraggebers
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Auftragnehmer hat eine Übernahmestelle ordnungsgemäß und genehmigungskonform zu betreiben, an der er den Bioabfall aus der Erfassung des Auftraggebers übernimmt. Die Übernahmestelle kann auch gleichzeitig die Verwertungsanlage sein. Die Übernahmestelle muss innerhalb einer maximalen Entfernung von 20 km einfacher Wegstrecke vom Be-triebsgebäude (Pfm. 27) des Auftraggebers liegen. (zur Berechnung siehe Pkt. 5 Zu-schlagskriterien) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Behandlungsanlage(n) für Bioabfall nach den Erfor-dernissen und der Sorgfalt eines Entsorgungsfachbetriebs nach § 56 KrWG zu betreiben. Die Bioabfälle sind einer geschlossenen Kompostierung oder Vergärung – anaerobe Behandlung – zuzuführen. Eine Kompostierung mit offener Haupt-/Intensivrotte ist unzulässig. Eine Behandlung der Bioabfälle durch eine Vergärung – anaerobe Behandlung – in einem kontinuierlichen Verfahren (kein Batchbetrieb) unter Gewinnung von Gas und Verwertung dieses Gases („Verstromung“ oder Einspeisung in ein Heizgasnetz) sowie unter Gewinnung von Prozesswärme und Verwertung dieser Wärme („Wärmesenke“) wird im Rahmen der Wertung des Angebots positiv berücksichtigt (vgl. Ziff. 1.5.1).
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price60%
Preis
- quality40%
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/cd9a5453-5fcd-49c0-b3f1-677c19d256f4/awardcriteria
Zeitplan
- 30. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung