Verwertung von Bioabfällen durch Übernahme, Behandlung, Vergärung und energetische Nutzung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.06.2026, 10:15 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
  • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
384041-2026
Verfahrensnummer
56261321-1b81-4302-880d-3a35700308c6

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Landkreis Eichsfeld, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle in Heilbad Heiligenstadt, sucht einen Dienstleister für die Verwertung von Bioabfällen. Der Leistungsumfang umfasst die Übernahme, Vorbehandlung, Vergärung und Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen einschließlich nachgelagerter Stoffströme und energetischer Nutzung. Die Rahmenvereinbarung betrifft die Region Eichsfeld und hat eine Laufzeit von 540 Tagen; die Angebotsfrist endet am 19. Juni 2026 um 08:15 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag zur Biogutverwertung für den Landkreis Eichsfeld

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Verwertung Bioabfälle

    Übernahme, Vorbehandlung, Vergärung, Entsorgung, nachgelagerte Stoffströme sowie energetische Nutzung von Bioabfällen (Küchen- und Speiseabfälle)

    Frist: 19.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nationale Ausschlussgründe gem. GWB, VgV, ThürVgG u. a. 1. Nachforderungen gem. § 56 VgV 2. zu Eignungskriterien gem. BT-809 und BT-750: 2.1 Eignung zur Berufsausübung Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere Nachweise wie folgt vorzulegen: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (falls zutreffend) oder - ersetzende Bescheinigungen/Nachweise des Herkunfts- oder Niederlassungslandes des Bieters. Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen. 2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere Nachweise wie folgt vorzulegen: - Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Weiterhin ist auf Verlangen vorzulegen: - Unternehmensvorstellung: Rechtsform, Dauer des Bestehens, Leistungsspektrum, Geschäftsfelder, Kerngeschäft, Organisationsform mit Angabe von Hauptsitz, Niederlassungen, Konzernverbund, Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz- oder Bilanzsumme, - Nachweis einer bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen. 2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere Nachweise wie folgt vorzulegen: - Referenzen aus den letzten drei Jahren über vergleichbare Aufträge (Angaben siehe Formblatt 124 LD), - Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Weiterhin sind mit dem Angebot vorzulegen: - aktuelles Entsorgungsfachbetriebezertifikat gemäß § 57 KrWG i.V.m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung über den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang bzw. über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, alternativ ein aktuell gültiges Zertifikat der RAL-Gütesicherung oder ein vergleichbarer Nachweis, - Verfahrensbeschreibung: Ausführliche Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung beginnend bei der Annahme des Abfalls bis zur letzten Entsorgung, unter Nennung der Behandlungsstufen und der Stoffströme; unter Angabe der Anlagen (Name, Anschrift), die im Auftragsfall genutzt werden, - Ausfallkonzept: Ausführliche Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption, wie bei Anlagenstillständen die kontinuierliche Annahme/Abnahme der Grünabfälle/Bioabfälle gewährleistet wird. Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen.

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Anforderungen

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nationale Ausschlussgründe gem. GWB, VgV, ThürVgG u. a. 1. Nachforderungen gem. § 56 VgV 2. zu Eignungskriterien gem. BT-809 und BT-750: 2.1 Eignung zur Berufsausübung Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere Nachweise wie folgt vorzulegen: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (falls zutreffend) oder - ersetzende Bescheinigungen/Nachweise des Herkunfts- oder Niederlassungslandes des Bieters. Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen. 2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere Nachweise wie folgt vorzulegen: - Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Weiterhin ist auf Verlangen vorzulegen: - Unternehmensvorstellung: Rechtsform, Dauer des Bestehens, Leistungsspektrum, Geschäftsfelder, Kerngeschäft, Organisationsform mit Angabe von Hauptsitz, Niederlassungen, Konzernverbund, Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz- oder Bilanzsumme, - Nachweis einer bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen. 2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere Nachweise wie folgt vorzulegen: - Referenzen aus den letzten drei Jahren über vergleichbare Aufträge (Angaben siehe Formblatt 124 LD), - Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Weiterhin sind mit dem Angebot vorzulegen: - aktuelles Entsorgungsfachbetriebezertifikat gemäß § 57 KrWG i.V.m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung über den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang bzw. über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, alternativ ein aktuell gültiges Zertifikat der RAL-Gütesicherung oder ein vergleichbarer Nachweis, - Verfahrensbeschreibung: Ausführliche Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung beginnend bei der Annahme des Abfalls bis zur letzten Entsorgung, unter Nennung der Behandlungsstufen und der Stoffströme; unter Angabe der Anlagen (Name, Anschrift), die im Auftragsfall genutzt werden, - Ausfallkonzept: Ausführliche Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption, wie bei Anlagenstillständen die kontinuierliche Annahme/Abnahme der Grünabfälle/Bioabfälle gewährleistet wird. Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 31.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 532705-2026

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