TED·313116-2026·Schließt in 18 Tagen

Verwertung von Bio- und Grünabfall im Ennepe-Ruhr-Kreis

Ennepe-Ruhr-KreisSchwelm, GermanyVeröffentlicht 7. Mai 2026
Auftragswert
~€38M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
16. Juni 2026
18 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Ennepe-Ruhr-Kreis vergibt die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Bio- und Grünabfall aus der kommunalen Sammlung. Der Vertrag läuft über 15 Jahre. Die Leistung umfasst die Annahme des gesammelten Bio- und Grünabfalls, den Transport zu Verwertungsanlagen sowie die eigentliche Verwertung (Kompostierung, Vergärung o. Ä.). Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Bieter geschlossen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die wesentlichen Leistungen sind • Übernahme von Bio- und Grünabfall aus der kommunalen Sammlung im Ennepe-Ruhr-Kreises, • soweit erforderlich: Transport und Anlieferung an eine oder mehrere Verwertungsanlage(n). • Verwertung des Bio- und Grünabfalls.

VergabeHero-Einschätzung

Der Ennepe-Ruhr-Kreis sucht ein Unternehmen, das Bio- und Grünabfall aus der kommunalen Sammlung übernimmt, transportiert und verwertet. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren — das ist ein unusually langfristiger Abfallentsorgungsvertrag, der dem Auftragnehmer Planungssicherheit gibt. Die Vergabe erfolgt an das wirtschaftlichste Angebot, wobei der Gesamtpreis über die gesamte Vertragslaufzeit von 15 Jahren entscheidet. Bieter müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe nach dem Vergaberecht (GWB, VgV) vorliegen, und dürfen nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz oder Mindestlohngesetz verstoßen haben. Die Branche ist die kommunale Abfallwirtschaft, die in Deutschland stark reguliert ist und hohe Umweltstandards erfüllen muss.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß §§ 123-126 GWB (keine Ausschlussgründe)
  • Keine Verstöße gegen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz oder Mindestlohngesetz
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (E1 521 EU-EN)
  • Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB bei Vorliegen von Ausschlussgründen
  • Fähigkeit zur Übernahme und Verwertung von Bio- und Grünabfall
  • Transportkapazität für Anlieferung an Verwertungsanlagen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen on Ausschlussgründen (Datei E1 521 EU-EN) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Entsprechende Erklärungen sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied, jedem Eignungsleiher sowie bei Unterauftragsvergabe wesentlicher Leistungsbestandteile mit dem Angebot abzugeben, ansonsten auf Anforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung. Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VGV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Verwertung einschl. Übernahme und Transport von Bio- und Grünabfall aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis

Die wesentlichen Leistungen sind • Übernahme von Bio- und Grünabfall aus der kommunalen Sammlung im Ennepe-Ruhr-Kreises, • soweit erforderlich: Transport und Anlieferung an eine oder mehrere Verwertungsanlage(n). • Verwertung des Bio- und Grünabfalls.

CPV 90500000Frist 16. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, also dem geringsten Wertungspreis über die Laufzeit von 15 Jahren. Zu deren Ermittlung wird wie folgt vorgegangen: Die Verwertungskosten für den Bio- und Grünabfall werden mit der jährlichen Auftragsmenge im Ennepe-Ruhr-Kreis sowie der Vertragslaufzeit von 15 Jahren multipliziert. Sofern der Bieter ab 01.07.2027 den Betrieb von einer Umschlagsanlage im Nordkreis bzw. ab 01.01.2032 im Südkreis anbietet, werden die Kosten für den Nordkreis für 15 Jahre bzw. für den Südkreis für 10,5 Jahre hinzugerechnet. Ebenso werden evtl. Kosten für die Übernahme und den Transport zur Verwertungsanlage addiert. Die Summe dieser 3 Preispositionen stellt das Gesamtwertungsentgelt dar. „Wertungsbonus Eigene Übernahmestelle“ Sofern der AN (eine) eigene Übernahmestelle(n) anbietet, wird ihm für die entsprechende Menge, die insgesamt an seiner / seinen Übernahmestellen - und damit nicht mehr an den Übernahmestellen des AG - angeliefert wird, ein Bonus von 30,39 €/Mg gewährt. Dieser Bonus ergibt sich daraus, dass der AG für diese Menge Übernahmekosten an von ihm bzw. seinen beauftragten Dritten zur Verfügung zu stellenden Übernahmestellen einspart. Bezüglich der Nordkreis-Kommunen wird der Wertungsbonus für die Gesamtmenge über die Laufzeit des Vertrages von 15 Jahren berechnet (jährliche Auftragsmenge in Mg * 15 Jahre * 30,39 €/Mg). Da bezüglich der Südkreis-Kommunen die eigene Übernahmestelle erst ab dem 01.01.2032 genutzt werden kann, ergibt sich für die Nutzung der eigenen Übernahmestelle folgende Formel: jährliche Auftragsmenge in Mg * 10,5 Jahre * 30,39 €/Mg. Der Bonus wird auch gewährt, wenn der AN eine Direktanlieferung ermöglicht. „Wertungsmalus Umweltkosten“ Der LKW-Transport bzw. Verkehr verursacht Lärmbelastung und negative Effekte auf Natur und Landschaft. Diese werden im Rahmen der Angebotsbewertung als „Wertungsmalus für Umweltkosten“ ermittelt. Dazu wird die kürzeste Entfernung (einfache Strecke) berücksichtigt zwischen der Verwertungsanlage und der Übernahmestelle Nordkreis (Bebbelsdorf 73, 58454 Witten) bzw. der Übernahmestelle Südkreis (Hundeicker Str. 24-26, 58285 Gevelsberg). Bietet der AN im Nordkreis die Direktanlieferung an, wird kein Wertungsmalus berechnet, bietet er im Südkreis eine Direktanlieferung an, wird der Wertungsmalus nach den oben genannten Vorgaben für die Gesamtmenge Bio- und Grünabfälle für 4,5 Jahre berechnet. Die Berechnung des „Wertungsmalus Umweltkosten“ erfolgt nach der Formel: Umweltkosten (Lärmkosten gemäß UBA von 0,102 €, gerundet auf 0,10 € (netto)/[Mg*km]) x dem Ortspunkt zugeordnete Bio- und Grünabfallmenge (Mg) x einfache (kürzeste befahrbare) Strecke vom Ortspunkt zu der Verwertungsanlage (km - eine Nachkommastelle) x Anzahl der Jahre, für die die Umweltkosten anfallen (keine Umweltkosten für die Jahre, in denen eine Direktanlieferung erfolgt). Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Gesamtwertungsentgelt abzgl. Gesamtwertungsbonus für eine „eigene Übernahmestelle“ im Nord- bzw. Südkreis (s.o.) zzgl. Gesamtwertungsmalus „Umweltkosten“ (s.o.) = Gesamtkosten über 15 Jahre Nähere Erläuterungen zur Berechnung ergeben sich aus "C Leistungsbeschreibung, Kapitel C.7".

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Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 16. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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