Verwertung und Transport von Alttextilien und Altschuhen im Ennepe-Ruhr-Kreis
Was wird ausgeschrieben
Der Ennepe-Ruhr-Kreis beauftragt die Sammlung, den Transport und die stoffliche Verwertung von Alttextilien und Altschuhen ab April 2026. Der Auftragnehmer stellt Transportbehälter an Umladestationen bereit, sortiert die angelieferten Mengen und führt sie einer schadlosen Wiederverwendung oder stofflichen Verwertung zu. Die erwartete Gesamtmenge beträgt rund 1.875 Megagramm über die Vertragslaufzeit von 270 Tagen. Die Zuschlagsvergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Leistung ist die Verwertung von Alttextilien und Altschuhen der dem Ennepe-Ruhr-Kreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Alttextilien und Altschuhe ab dem 01.04.2026. Die Leistung besteht in der Beauftragung des Auftragnehmers mit dem Transport bis zur Verwertungsanlage und der ordnungsgemäßen Verwertung der Alttextilien. Ferner sind vom Auftragnehmer an der Umladestation geeignete Transportmittel (bspw. Wechselbrücken) bereitzustellen, die von dem Auftraggeber befüllt werden. Die Alttextilien und Altschuhe werden verpackt in Säcken zur Übernahme bereitgestellt. Die Alttextilien und Altschuhe sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Sie sind zu sortieren und entsprechend der Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vorrangig wiederzuverwenden und stofflich zu verwerten. Die erwartete Sammelmenge für Alttextilien und Altschuhe beträgt nach Schätzung des Auftraggebers ca. 2.500 Mg/a, für den Leistungszeitraum daher somit ca. 1.875 Mg. Dem AN obliegt auch die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung sonstiger im Sammelgemisch enthaltener Stoffe (z. B. durch Fehlwürfe, Störstoffe).
Der Ennepe-Ruhr-Kreis sucht einen Dienstleister, der gesammelte Alttextilien und Altschuhe aus dem Kreisgebiet ab April 2026 abholt, transportiert und fachgerecht verwertet. Der Auftragnehmer bringt selbst Container an die Sammelstellen, sortiert die Ware und stellt sicher, dass sie gemäß den gesetzlichen Abfallvorgaben entweder wieder verwendet oder recycelt wird. Über einen Zeitraum von neun Monaten werden voraussichtlich rund 1.875 Tonnen Material anfallen, wofür auch störende Fremdstoffe entsorgt werden müssen. Der Zuschlag wird rein preisbasiert vergeben.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erfahrung in der Alttextil- und Schuhverwertung
- Nachweis der Einhaltung der Abfallhierarchie nach KrWG
- Vorhaltung geeigneter Transportbehälter (Wechselbrücken)
- Umweltrechtliche Genehmigungen für die Verwertungsanlage
- Nachweis der fachgerechten Entsorgung von Störstoffen
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Leistung ist die Verwertung von Alttextilien und Altschuhen der dem Ennepe-Ruhr-Kreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Alttextilien und Altschuhe ab dem 01.04.2026. Die Leistung besteht in der Beauftragung des Auftragnehmers mit dem Transport bis zur Verwertungsanlage und der ordnungsgemäßen Verwertung der Alttextilien. Ferner sind vom Auftragnehmer an der Umladestation geeignete Transportmittel (bspw. Wechselbrücken) bereitzustellen, die von dem Auftraggeber befüllt werden. Die Alttextilien und Altschuhe werden verpackt in Säcken zur Übernahme bereitgestellt. Die Alttextilien und Altschuhe sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Sie sind zu sortieren und entsprechend der Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vorrangig wiederzuverwenden und stofflich zu verwerten. Die erwartete Sammelmenge für Alttextilien und Altschuhe beträgt nach Schätzung des Auftraggebers ca. 2.500 Mg/a, für den Leistungszeitraum daher somit ca. 1.875 Mg.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Laufzeit des Vertrages von einem Jahr. Das Angebot, das für den Auftraggeber die geringste wirtschaftliche Belastung nach sich zieht, erhält den Zuschlag. Alle Preise sind im Leistungsverzeichnis jeweils als Netto-Beträge auszuweisen. Das Angebot, das für die Auftraggeber die geringste wirtschaftliche Belastung nach sich zieht, erhält den Zuschlag. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird folgendermaßen vorgegangen: Das wirtschaftlichste Angebot wird auf der Grundlage der Eintragungen im Leistungsverzeichnis für die Dauer von neun Monaten (Grundlaufzeit) in zwei Schritten errechnet. Im ersten Schritt werden die Gesamtkosten des Angebots aus dem von dem jeweiligen Bieter in seinem Angebot eingetragenen Preis (Position 1) und dem Verwertungsentgelt (Position 2) (jeweils je Mg) errechnet. Dabei unterscheidet sich die Berechnung danach, ob in Position 2 ein Erlös oder eine Zuzahlung ausgewiesen ist: • Bei einem Erlös wird die Position 1 (brutto) von der Position 2 (netto) subtrahiert. • Bei einer Zuzahlung wird die Position 1 (brutto) von der Position 2 (brutto) subtrahiert. In einem zweiten Schritt wird das Ergebnis mit dem Durchschnittswert der Auftragsmenge (1.875 Mg) multipliziert. Dasjenige Angebot mit dem höchsten Resterlös bzw. das Angebot mit den geringsten Gesamtkosten für den Auftraggeber ist das wirtschaftlichste Angebot.
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert