Verwertung von Altholz aus dem Landkreis Harz
Was wird ausgeschrieben
Die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz schreibt die Verwertung von jährlich ca. 6.000 Tonnen Altholz der Klassen I bis III aus der Sperrmüllentsorgung aus. Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und umfasst die Annahme, Verwiegung, Aufbereitung sowie die energetische Verwertung. Die Vergabe erfolgt als ein Los, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Verwertung von Altholz aus dem Landkreis Harz ab dem 01.01.2027
Die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz sucht einen Dienstleister für die Entsorgung und Verwertung von Altholz, das bei der Sperrmüllsammlung im Landkreis anfällt. Es geht um eine jährliche Menge von etwa 6.000 Tonnen Altholz der Kategorien I bis III, die angenommen, gewogen, aufbereitet und energetisch verwertet werden müssen. Der Auftrag startet zum 1. Januar 2027 und wird ausschließlich über den Preis vergeben. Interessierte Unternehmen müssen die Einhaltung gesetzlicher Standards, wie etwa das Mindestlohngesetz oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB
- Erklärung zur Einhaltung von MiLoG, AEntG, SchwarzArbG und LkSorgPflG
- Angaben zu Unterauftragnehmern bei beabsichtigtem Einsatz
- Nachweise zum Anlieferort und zur Verwertungsanlage
- Bei Bietergemeinschaften: Nachweise für jedes Mitglied
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
fakultativer Ausschlussgrund zwingender Ausschlussgrund siehe Vergabeunterlagen; keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzArbG; § 21 AEntG, § 22 LkSorgPflG sowie § 19 MiLoG Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen. - Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vertragsbedingungen zulässig, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Lieferanten gelten nicht als Unterauftragnehmer. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und gegebenenfalls für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer, die genannten Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass dieser für den Fall des Zuschlags die vorgesehenen Leistungen erbringen wird, zu fordern. Für Unterauftragnehmer für die Leistungen der Behandlung und Verwertung des Altholzes sind allein die geforderten Angaben und Nachweise zum Anlieferort vorzulegen (Angaben zu Anlagen, die nicht der Anlieferort sind, nur soweit bereits bekannt). Für die im bundesweiten amtlichen Verzeichnis der Industrie und Handelskammern (AVPQ) die im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in diese Register akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die genannten Mindeststandards. - Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. - Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Aufteilung in Lose
1 LotVerwertung von Altholz aus dem Landkreis Harz ab dem 01.01.2027 Die zu erbringenden Leistungen teilen sich in die Annahme, Verwiegung, ggf. Aufbereitung und energetische Verwertung von Altholz der Klassen I bis III gemäß Altholz-Verordnung aus der Sperrmüllentsorgung der enwi auf. Es ist von einer jährlichen Altholzmenge von ca. 6.000 Mg auszugehen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
siehe Bewerbungsbedingungen
Zeitplan
- 10. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung