Verwertung und Vermarktung von Altpapier, Pappe und Kartonagen

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Kaiserslautern schreibt die Verwertung und Vermarktung von jährlich ca. 18.000 Tonnen Altpapier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der kommunalen Sammlung aus. Das Einzugsgebiet umfasst die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern sowie die Landkreise Kusel und Donnersbergkreis. Der Auftrag hat eine Laufzeit bis zum 31. August 2026.
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Verwertung/Vermarktung von ca. 18.000 Mg/a PPK aus der kommunalen Sammlung von Stadt und Landkreis Kaiserslautern sowie die Landkreise Kusel und Donnersbergkreis
Der Landkreis Kaiserslautern sucht einen Dienstleister für die Entsorgung und Vermarktung von jährlich etwa 18.000 Tonnen Altpapier, Pappe und Kartonagen. Das Material stammt aus der kommunalen Sammlung der Stadt Kaiserslautern sowie der Landkreise Kaiserslautern, Kusel und Donnersbergkreis. Da es sich um eine Dienstleistung im Bereich der Abfallwirtschaft handelt, liegt der Fokus auf der effizienten Verwertung der gesammelten Mengen. Der Zuschlag wird rein über den Preis entschieden, wobei der höchste gebotene Einheitspreis den Ausschlag gibt.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Vollständige Einreichung der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise
- Nachreichung fehlender Unterlagen nur auf Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Siehe § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1, weitere Ausschlussgründe sind in § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1-10 genannt. § 123 GWB Abs. 2-5 finden ebenfalls Anwendung. Die AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotVerwertung/Vermarktung von PPK aus Stadt und Landkreis Kaiserslautern, Landkreis Kusel und Donnersbergkreis. ca. 18.000 Mg/a
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Maßgeblich für die Entscheidung der Vergabe (=Wertungspreis) ist der höchste Einheitspreis als Summe von Pos. 1 und Pos. 2 des LV.
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung