Aufbau und Betrieb von Vertretungsstützpunkten für die Kindertagespflege

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Bochum schreibt den Aufbau und die Vorhaltung von Vertretungsangeboten in der Kindertagespflege für die Stadtbezirke Mitte und Ost aus. Ziel ist eine verlässliche und flexible Betreuungslösung durch Vertretungsstützpunkte mit jeweils drei Kindertagespflegepersonen. Der Auftrag umfasst die organisatorische Sicherstellung der Betreuung für Kinder im Vertretungsfall.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Aufbau und Vorhaltung eines Vertretungsangebots der Kindertagespflege in den zwei Bochumer Stadtbezirken Mitte und Ost, die für die Erziehungsberechtigten verlässlich, gut organisiert, flexibel und kostenneutral ist sowie kurze Wegezeiten beinhaltet.
Die Stadt Bochum sucht einen Dienstleister, der in den Stadtbezirken Mitte und Ost Vertretungsstützpunkte für die Kindertagespflege aufbaut und betreibt. Ein solcher Stützpunkt ist eine Großtagespflegestelle, in der drei Fachkräfte arbeiten, um bei Ausfällen der regulären Betreuung flexibel einzuspringen. Ziel ist es, Eltern eine verlässliche und wohnortnahe Betreuung zu bieten, wenn die eigentliche Tagespflegeperson ausfällt. Der Auftraggeber möchte damit die Qualität und Stabilität der Kinderbetreuung im Stadtgebiet verbessern.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB
- Einhaltung der Ausschlussgründe gem. § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB Eine Nachforderung wird einzelfallbezogen gem. § 56 VgV geprüft. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Aufteilung in Lose
1 LotBei einem Vertretungsstützpunkt handelt es sich um eine Großtagespflegestelle mit drei angestellten Kindertagespflegepersonen, die jeweils eine Pflegeerlaubnis für fünf Kinder erhalten. Im Vertretungsfall können dort, intern im Stützpunkt, maximal neun Kinder betreut werden. Die Vertretung ist aber nicht nur auf den Vertretungsstützpunkt beschränkt. Ausgehend vom Standort des Vertretungsstützpunkts wird durch das Jugendamt ein Einzugsgebiet bestimmt. Die Kindertagespflegepersonen können dort auch extern, das heißt in Großtagespflegstellen (zwei Kindertagespflegepersonen betreuen max. neun Kinder) und bei Kindertagespflegepersonen in angemieteten Räumen (eine Kindertagespflegeperson betreut max. fünf Kinder), vertreten. Die Vertretung von Kindern aus der Kindertagespflege in privaten Haushalten ist ausschließlich im Vertretungsstützpunkt vorgesehen. Vertragszeitraum: 01.11.2026 bis 31.12.2030 Es handelt sich um eine soziale Dienstleistung gemäß § 64 VgV.
Zeitplan
- 9. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung