Vertrag zur besonderen Versorgung mit stationsersetzenden Leistungen gem. § 140a SGB V
Was wird ausgeschrieben
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) sucht Leistungserbringer für stationsersetzende Maßnahmen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Der Vertrag läuft vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2028 und steht allen geeigneten Anbietern offen, die die festgelegten Bedingungen akzeptieren. Es handelt sich um ein Zulassungsverfahren ohne exklusive Auftragsvergabe.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Verträgen über eine besondere Versorgung gem. § 140a SGB V über die Durchführung von stationsersetzenden Maßnahmen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens für die Zeit vom (frühestens) 01.08.2026 bis 31.07.2028. Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vertragspartner kann jedes geeignete und interessierte Unternehmen werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Verträgen zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung der Preise. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen (welche bei der Kontaktstelle angefordert werden können) und Abgabe der geförderten Erklärungen. Für den Vertragsschluss ist keine Exklusivität gegeben.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LKK) möchte Verträge für medizinische Leistungen schließen, die einen Krankenhausaufenthalt ersetzen können (sogenannte stationsersetzende Maßnahmen). Dies geschieht über ein sogenanntes Open-House-Verfahren: Das bedeutet, dass nicht ein einzelner Anbieter ausgewählt wird, sondern jeder Leistungserbringer, der die festgelegten Anforderungen erfüllt und die vorgegebenen Preise akzeptiert, einen Vertrag erhält. Es gibt keinen Wettbewerb um den Auftrag, sondern eine dauerhafte Zulassungsmöglichkeit für geeignete Unternehmen bis Anfang 2028. Interessierte Anbieter müssen die Vertragsunterlagen bei der Krankenkasse anfordern und die geforderten Nachweise einreichen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einreichung aller geforderten Unterlagen
- Eignung als Leistungserbringer gemäß § 140a SGB V
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ein Vertragsschluss ist nur möglich, wenn alle geforderten Unterlagen eingereicht wurden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Verträgen über eine besondere Versorgung gemäß § 140a SGBVüber die Durchführung von stationsersetzenden Maßnahmen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. open house Verfahrens für die Zeit vom (frühestens) 01.08.2026 bis 31.07.2028. Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jedes geeignete und interessierte Unternehmen werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Verträgen zur besonderen Versordung gemäß § 140a SGB V mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung der Preise. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen (welche bei der Kontaktstelle angefordert werden können) und Abgabe der geforderten Erklärungen. Für den Vertragsschluss ist keine Exklusivität gegeben. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
Zeitplan
- 12. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Jan. 2028EinreichungsfristElektronische Einreichung