Vertrag für ambulante Herzschrittmacher- und Eventrecorder-Eingriffe
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.10.2026, 00:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 24.12.2024
- Originalbekanntmachung
- aok.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 795030-2024
- Verfahrensnummer
- c3975e63-9e82-496b-9b2e-6f544529f8c7
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Kardiologen (85121231)
Kurzbeschreibung
Die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen bietet niedergelassenen Kardiologen und Herzchirurgen einen Vertrag über ambulante Eingriffe am Herzen an. Dazu zählen Neuimplantationen und Wechsel von Herzschrittmachern sowie Neuimplantationen von Eventrecordern, jeweils mit ambulanter Nachsorge. Geeignete Ärztinnen, Ärzte und Einrichtungen im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen können dem Vertrag zu einheitlichen Bedingungen bis zum 30. September 2026 beitreten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Vertrag zur Besonderen Versorgung "AOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen gemäß § 140a SGB V" mit niedergelassenen Kardiologen bzw. Herzchirurgen, um herzchirurgische Leistungen effizienter und zum Vorteil der Patienten zu erbringen, im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten im Bereich der KV Hessen niedergelassenen Fachärzte für Innere Medizin/ Schwerpunkt Kardiologie oder Fachärzte für Herzchirurgie und Einrichtungen, welche die geforderten Strukturvoraussetzungen persönlich oder durch angestellte Ärzte erfüllen, der Beitritt zum Vertrag angeboten. Interessierte Ärzte können dazu unter der Kontaktadresse die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen reinhold.preiss@kardiologen-hessen.de anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Arzt die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder Arzt, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der Beitritt zum Vertrag kann jederzeit bis zum 30.09.2026 und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Mit diesem Vertrag sollen ambulante Eingriffe am Herzen durchgeführt werden. Hierunter fallen Neu-Implantationen, Aggregatwechsel, Aggregat- und Sondenwechsel von Herzschrittmachern sowie die Neuimplantationen von Eventrecordern. Die Behandlung der vertraglich aufgeführten Indikationen erfolgt in Form einer indikationsbezogenen herzchirurgischen Versorgung mit der ambulanten Nachsorge. Der Vertrag hat das Ziel einer indikationsgerechten und qualitätsgesicherten Patientenversorgung durch ausführliche Informationen über den Eingriff und die Verkürzung der Wartezeiten vor der geplanten Operation. Er beinhaltet eine verbesserte und abgestimmte diagnostische Behandlung bei Herzerkrankungen, individuelle Aggregate und zum jeweiligen Eingriff eine abgestimmte Nachsorge. Die Wahl der Aggregate bzw. der Einsatz qualitativ hochwertiger Produkte soll die Versorgung hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessern. Der Inhalt des Vertrages zur Besonderen Versorgung steht für alle interessierten Ärzte fest und ist nicht verhandelbar. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eFormsStandards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Besonderer Versorgungsvertrag gemäß § 140a SGB V "AOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen"
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Vertrag zur Besonderen Versorgung "AOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen gemäß § 140a SGB V" mit niedergelassenen Kardiologen bzw. Herzchirurgen, um herzchirurgische Leistungen effizienter und zum Vorteil der Patienten zu erbringen, im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten im Bereich der KV Hessen niedergelassenen Fachärzte für Innere Medizin/ Schwerpunkt Kardiologie oder Fachärzte für Herzchirurgie und Einrichtungen, welche die geforderten Strukturvoraussetzungen persönlich oder durch angestellte Ärzte erfüllen, der Beitritt zum Vertrag angeboten. Interessierte Ärzte können dazu unter der Kontaktadresse die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen reinhold.preiss@kardiologen-hessen.de anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Arzt die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder Arzt, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der Beitritt zum Vertrag kann jederzeit bis zum 30.09.2026 und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Mit diesem Vertrag sollen ambulante Eingriffe am Herzen durchgeführt werden. Hierunter fallen Neu-Implantationen, Aggregatwechsel, Aggregat- und Sondenwechsel von Herzschrittmachern sowie die Neuimplantationen von Eventrecordern. Die Behandlung der vertraglich aufgeführten Indikationen erfolgt in Form einer indikationsbezogenen herzchirurgischen Versorgung mit der ambulanten Nachsorge. Der Vertrag hat das Ziel einer indikationsgerechten und qualitätsgesicherten Patientenversorgung durch ausführliche Informationen über den Eingriff und die Verkürzung der Wartezeiten vor der geplanten Operation. Er beinhaltet eine verbesserte und abgestimmte diagnostische Behandlung bei Herzerkrankungen, individuelle Aggregate und zum jeweiligen Eingriff eine abgestimmte Nachsorge. Die Wahl der Aggregate bzw. der Einsatz qualitativ hochwertiger Produkte soll die Versorgung hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessern. Der Inhalt des Vertrages zur Besonderen Versorgung steht für alle interessierten Ärzte fest und ist nicht verhandelbar. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eFormsStandards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Frist: 30.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
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