Versorgungsprogramm zur Früherkennung und Diagnostik von Vorhofflimmern per App
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.03.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
- Bereitstellung von Software (72268000)
- Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
- Dienstleistungen von Kardiologen oder Lungenspezialisten (85121230)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 142697-2026
- Verfahrensnummer
- e1548c63-6652-4a6d-8236-d7702cc66674
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen schreibt einen Vertrag über ein Versorgungsprogramm zur Früherkennung von Vorhofflimmern aus. Das Programm umfasst ein bis zu sechsmonatiges Screening des Herzrhythmus durch Versicherte per App sowie eine anschließende medizinisch-technische Prüfung und ärztliche Diagnostik. Der Vertrag betrifft die Region Dresden (NUTS-Code DED21) und ist auf 2.190 Tage angelegt; die Angebotsfrist endet am 17. März 2026 um 9:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zum Angebot eines Versorgungsprogramms zur Früherkennung von Vorhofflimmern.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V "Proaktives Screening zur Früherkennung und Diagnostik von Vorhofflimmern"
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zum Angebot eines Versorgungsprogramms zur Früherkennung von Vorhofflimmern. Dies setzt sich aus einem Vorhofflimmer-Screening per App und einer Vorhofflimmer-Diagnostik zusammen. Das Vorhofflimmer-Screening umfasst die bis zu sechsmonatige Selbstmessung des Herzrhythmus durch die Versicherten der Auftraggeberin per App inklusive der medizinisch-technischen Prüfung und ärztlichen Validierung der Messergebnisse. Die Smartphone-App muss als Medizinprodukt der Klasse IIa oder IIb gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (= Medical Device Regulation/"MDR") zertifiziert sein. Die Vorhofflimmer-Diagnostik beinhaltet die sich im Falle des Verdachts auf Vorhofflimmern an das Vorhofflimmer-Screening anschließende ärztliche Diagnosestellung mittels eines bis zu 14-tägigen telemetrischen Event-EKG-Systems durch einen von dem Auftragnehmer eingebundenen, regional niedergelassenen Kardiologen bzw. Telekardiologen. Die weiteren Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung, welcher den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase als Anhang 1 zur Anlage 1 beigefügt ist, zu entnehmen. Konkrete Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin nicht möglich. Einzelheiten zu ersten Schätzungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2.3 (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, insgesamt maximal 25.000 Teilnehmer. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht (siehe weitere Einzelheiten Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung).
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V "Proaktives Screening zur Früherkennung und Diagnostik von Vorhofflimmern"
- Das Prozedere zur Bewertung des Preises ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase, insbesondere aus Punkt III. der Bewerbungsbedingungen.
- 30 %
- Die Kriterien zur Qualität ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase sowie aus dem Kriterienkatalog (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase).
- 70 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 604167-2026
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