TED·372585-2026·Schließt in 731 Tagen

Versorgungsvertrag fuer Verbandmittel (Open-House-Verfahren)

AOK Bremen/BremerhavenBremen, GermanyVeröffentlicht 1. Juni 2026
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Mai 2028
731 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die AOK Bremen/Bremerhaven schreibt den Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen zur Versorgung ihrer Versicherten mit Verbandmitteln gemäß § 31 SGB V aus. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem alle geeigneten Leistungserbringer, die die einheitlichen Konditionen akzeptieren, einen Vertrag erhalten können. Die Laufzeit erstreckt sich bis zum 31. Mai 2028.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Abschluss nicht-exklusiver Verträge über die Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens mit Leistungserbringern.

VergabeHero-Einschätzung

Die AOK Bremen/Bremerhaven sucht Anbieter für die Versorgung ihrer Versicherten mit Verbandmitteln. Das Verfahren ist als sogenanntes Open-House-Modell gestaltet: Das bedeutet, dass es keinen klassischen Wettbewerb um den günstigsten Preis gibt, sondern die Krankenkasse einheitliche Bedingungen festlegt. Jeder Anbieter, der diese Bedingungen erfüllt und die geforderten Qualitätsstandards einhält, erhält einen Vertrag. Da es sich um nicht-exklusive Verträge handelt, können sich interessierte Unternehmen jederzeit während der Laufzeit bis Mai 2028 bewerben.

GesundheitswesenMedizinbedarfGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungGesundheitswesenVerbandmittelKrankenkasseMedizinprodukteOpen House Verfahren
Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Erfuellung der einheitlichen Vertragskonditionen
  • Nachweis der Eignung als Leistungserbringer fuer Verbandmittel nach § 31 SGB V

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

s.o.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Verbandmittel

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern der Abschluss dieses Vertrages angeboten. Verbandmittel im Sinne dieses Vertrages sind Produkte, die zum Anlegen eines Stütz-, Kompressions-, Fixierungs- oder Wundverbandes bzw. zur Wundversorgung angewendet werden. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.07.2026. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2028.

CPV 33141110Frist 31. Mai 2028
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Mai 2028
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link