Versorgungsvertrag fuer Verbandmittel (Open-House-Verfahren)
Was wird ausgeschrieben
Die AOK Bremen/Bremerhaven schreibt den Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen zur Versorgung ihrer Versicherten mit Verbandmitteln gemäß § 31 SGB V aus. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem alle geeigneten Leistungserbringer, die die einheitlichen Konditionen akzeptieren, einen Vertrag erhalten können. Die Laufzeit erstreckt sich bis zum 31. Mai 2028.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Abschluss nicht-exklusiver Verträge über die Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens mit Leistungserbringern.
Die AOK Bremen/Bremerhaven sucht Anbieter für die Versorgung ihrer Versicherten mit Verbandmitteln. Das Verfahren ist als sogenanntes Open-House-Modell gestaltet: Das bedeutet, dass es keinen klassischen Wettbewerb um den günstigsten Preis gibt, sondern die Krankenkasse einheitliche Bedingungen festlegt. Jeder Anbieter, der diese Bedingungen erfüllt und die geforderten Qualitätsstandards einhält, erhält einen Vertrag. Da es sich um nicht-exklusive Verträge handelt, können sich interessierte Unternehmen jederzeit während der Laufzeit bis Mai 2028 bewerben.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Erfuellung der einheitlichen Vertragskonditionen
- Nachweis der Eignung als Leistungserbringer fuer Verbandmittel nach § 31 SGB V
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
s.o.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern der Abschluss dieses Vertrages angeboten. Verbandmittel im Sinne dieses Vertrages sind Produkte, die zum Anlegen eines Stütz-, Kompressions-, Fixierungs- oder Wundverbandes bzw. zur Wundversorgung angewendet werden. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.07.2026. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2028.
Zeitplan
- 1. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Mai 2028EinreichungsfristElektronische Einreichung