Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten für gesetzlich Versicherte
Die AOK Niedersachsen vergibt einen Rahmenvertrag über die Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten (Inhalations- und Atemtherapiegeräte der Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V). Das Verhandlungsverfahren nach § 127 Abs. 1 SGB V richtet sich an präqualifizierte Leistungserbringer. Der Vertrag beinhaltet keine Abnahmepflicht oder festgelegte Versorgungsmenge.
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Die AOK Niedersachsen beabsichtigt den Vertrag über die Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten (Verhandlungsvertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V) neu zu vereinbaren. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V entnommen werden. Die AOK Niedersachsen ist bereit, mit jedem interessierten und nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V präqualifiziertem Leistungserbringer, Vertragsverhandlungen zu führen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge.
- Präqualifizierung nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich
- Erfahrung in der Versorgung mit Inhalations- und Atemtherapiegeräten
- Einhaltung der Produktanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V
- Nachweis der Qualitätssicherung für Medizinprodukte
Eignungskriterien von KI ermittelt — keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Die relevanten Produkte sind in folgenden Produktgruppen (PG) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V enthalten: PG 14 Inhalations- und Atemtherapiegeräte. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V entnommen werden: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home/verzeichnis/3a04d3a6-0b30-425f-8602-97c41bf885fe
- 28. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung