Versorgung mit Blutzuckerteststreifen für gesetzlich Versicherte
Was wird ausgeschrieben
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse vergibt einen Rahmenvertrag zur ambulanten Versorgung ihrer rund 1,5 Millionen Versicherten mit Blutzuckerteststreifen. Das Verfahren ist als nicht-exklusiver Beitrittsvertrag nach § 31 SGB V angelegt, sodass Leistungserbringer nach erfolgreicher Preisverhandlung dem Vertrag beitreten können. Die Angebotsfrist endet am 31. Mai 2026. Der Auftrag umfasst die bundesweite Belieferung ohne mengenmäßige Mindestgarantie.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die KKH ist eine der größten bundesweiten tätigen gesetzlichen Krankenkassen und betreut ca. 1,5 Mio. Versicherte. Damit zählt die KKH zu den leistungsstarken Trägerinnen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. In der KKH sind 4 000 Mitarbeiter an unterschiedlichen Standorten deutschlandweit beschäftigt. Die Hauptverwaltung ist in Hannover. Die KKH beabsichtigt den Vertrag über die ambulante Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen entsprechend § 31 SGB V neu zu regeln. Beitrittsinteressierte Leistungserbringer können die verbindlichen Vertragsunterlagen unter der Angabe ihres/r Institutionskennzeichen/s (IK) bei folgender E-Mail-Adresse anfordern: am-sv@kkh.de Marktteilnehmer haben bis zum 31.05.2026 die Gelegenheit, der KKH preisliche Angebote zu unterbreiten. Die Basis für die Preisangebote und etwaige Vertragsverhandlungen bietet der Vertragsentwurf der KKH. Dieser kann ebenfalls unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung über die vorstehende E-Mail-Adresse angefordert werden. Münden die Vertragsverhandlungen / Preisangebote in einen Vertragsschluss wird dieser als sog. Beitrittsvertrag abgeschlossen. Der Vertrag gilt damit nicht exklusiv. Jedem Leistungserbringer wird der Beitritt zum Vertrag ermöglicht. Zu diesem Zwecke wird die KKH den Vertragsschluss unverzüglich europaweit bekanntgeben. Der beitrittsfähige Vertrag und die Beitrittsunterlagen können dann über die E-Mail-Adresse am-sv@kkh.de angefordert werden.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse sucht einen Lieferanten für Blutzuckerteststreifen, die ihre rund 1,5 Millionen Versicherten zur Selbstkontrolle des Blutzuckers zu Hause benötigen. Es handelt sich um einen sogenannten Beitrittsvertrag nach dem Sozialgesetzbuch: Die Krankenkasse verhandelt zunächst mit einem Anbieter über einen Preis, und sobald dieser feststeht, können sich weitere Hersteller oder Händler ohne neue Ausschreibung an diesem Vertrag beteiligen. Der Vertrag gilt bundesweit und ist nicht exklusiv, sodass mehrere Lieferanten parallel arbeiten können. Die Angebotsabgabe läuft bis zum 31. Mai 2026. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: KKH Kaufmännische Krankenkasse)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Zulassung als Medizinproduktehersteller oder -händler
- Erfüllung der Pflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG)
- Nachweis einer ausreichenden Lieferkapazität für die bundesweite Versorgung
- Vorlage eines gültigen CE-Kennzeichens für die Teststreifen
- Bereitschaft zur Teilnahme an Preisverhandlungen nach § 31 SGB V
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie KKH ist eine der größten bundesweiten tätigen gesetzlichen Krankenkassen und betreut ca. 1,5 Mio. Versicherte. Damit zählt die KKH zu den leistungsstarken Trägerinnen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. In der KKH sind 4 000 Mitarbeiter an unterschiedlichen Standorten deutschlandweit beschäftigt. Die Hauptverwaltung ist in Hannover. Die KKH beabsichtigt den Vertrag über die ambulante Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen entsprechend § 31 SGB V neu zu regeln. Beitrittsinteressierte Leistungserbringer können die verbindlichen Vertragsunterlagen unter der Angabe ihres/r Institutionskennzeichen/s (IK) bei folgender E-Mail-Adresse anfordern: am-sv@kkh.de Marktteilnehmer haben bis zum 30.04.2026 die Gelegenheit, der KKH preisliche Angebote zu unterbreiten. Die Basis für die Preisangebote und etwaige Vertragsverhandlungen bietet der Vertragsentwurf der KKH. Dieser kann ebenfalls unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung über die vorstehende E-Mail-Adresse angefordert werden. Münden die Vertragsverhandlungen / Preisangebote in einen Vertragsschluss wird dieser als sog. Beitrittsvertrag abgeschlossen. Der Vertrag gilt damit nicht exklusiv. Jedem Leistungserbringer wird der Beitritt zum Vertrag ermöglicht. Zu diesem Zwecke wird die KKH den Vertragsschluss unverzüglich europaweit bekanntgeben. Der beitrittsfähige Vertrag und die Beitrittsunterlagen können dann über die E-Mail-Adresse am-sv@kkh.de angefordert werden.
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung