Versicherungsdienstleistungen für den Neubau des Betriebshofs Glocksee

Was wird ausgeschrieben
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG schreibt Versicherungsleistungen für den ersten Bauabschnitt des neuen Betriebshofs Glocksee aus. Der Auftrag umfasst eine kombinierte Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherung sowie eine Haftpflicht-Excedenten-Versicherung. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen und wird ausschließlich über den Preis entschieden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG gehört mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen zur Spitzengruppe der deutschen Nahverkehrsunternehmen. Sie befördert ca. 163 Millionen Fahrgäste im Jahr und ist damit die leistungsstärkste Dienstleisterin für Nahverkehr in Niedersachsen. Die ÜSTRA ist ein Traditionsunternehmen und bewegt Hannover seit 1892. Mit über 44 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und mehr als 2.500 Beschäftigten befördert die ÜSTRA die Hannoveraner in der Innestadt tagsüber im 10-Minuten-Takt und sorgt damit in der Stadt und Region für Mobilität. Der bestehende Betriebshof Glocksee wird vollständig neu errichtet. Vorgesehen ist der Neubau von drei Gebäuden (Verwaltungsgebäude, Werkstatt, Fahrzeughalle). Die Abstellanlage für Stadtbahnen soll erhalten bleiben. Die Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitten bei laufendem Betrieb umgesetzt, um den ÖPNV nicht zu unterbrechen. Gegenstand der Ausschreibung ist eine kombinierte Bauleistungs-, Montage- und Haftpflicht-Versicherung (Los 1) und Haftpflicht-Excedenten-Versicherung (Los 2) zur Absicherung des Bauabschnitt 1 des Projekts "Neubau Betriebshof Glocksee".
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG plant den vollständigen Neubau ihres Betriebshofs Glocksee in Hannover, wobei der laufende Betrieb des Nahverkehrs aufrechterhalten werden muss. Für den ersten Bauabschnitt sucht das Unternehmen spezialisierte Versicherungsanbieter, um das Bauvorhaben umfassend abzusichern. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 deckt die Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherung ab, während Los 2 eine Haftpflicht-Excedenten-Versicherung (eine zusätzliche Absicherung bei hohen Schadenssummen) umfasst. Der Zuschlag wird rein nach dem günstigsten Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Krankenkassenbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung an die Berufsgenossenschaft
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Insolvenzverfahren
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB
- Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland (VO 833/2014)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 1.1 Gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben Wir erklären, dass wir die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern ordnungsgemäß erfüllen und keine Rückstände beim Finanzamt bestehen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der der ordnungsgemäßen Steuerzahlungen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts) zu fordern. 1.2. Gesetzliche Verpflichtung zur Entrichtung der Beiträge an die Krankenkassen Wir erklären, dass wir die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Krankenkassenbeiträge ordnungsgemäß erfüllen und keine Rückstände bei einer Krankenkasse bestehen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Krankenkassenbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen) zu fordern. Ausländische Unternehmen, die keine Mitarbeitenden in Deutschland beschäftigen, erklären mit Unterzeichnung des Teilnahmeantrags die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nach den Rechtvorschriften des Landes, in dem sie niedergelassen sind / in dem sie Mitarbeitende beschäftigen. 1.3. Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall-Versicherung Wir erklären, dass wir die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/ gesetzliche Unfall-Versicherung ordnungsgemäß erfüllen und keine Rückstände bei der Berufsgenossenschaft/ gesetzlichen Unfall-Versicherung bestehen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall-Versicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft) zu fordern. Ausländische Unternehmen, die keine Mitarbeitenden in Deutschland beschäftigen, erklären mit Unterzeichnung des Teilnahmeantrags die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nach den Rechtvorschriften des Landes, in dem sie niedergelassen sind / in dem sie Mitarbeitende beschäftigen. 1.4. Insolvenz Wir erklären, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet ist, keine Eröffnung beantragt und kein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 1.5. Liquidation Wir bestätigen, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 1.6. Ausschluss nach § 22 LkSG Wir erklären, soweit wir unsere(n) Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz oder satzungsmäßigen Sitz im Inland haben und in der Regel mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, wobei ins Ausland entsandte Arbeitnehmer nicht erfasst sind, dass die unter § 22 LkSG (Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten) genannten Voraussetzungen nicht vorliegen. 1.7. Sonstige Ausschlussgründe Wir erklären, dass keine sonstigen Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB bestehen. 1.8. Selbstreinigung Falls Ausschlussgründe vorliegen, legen wir einen Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB bei. Uns ist bewusst, dass wir bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung vom Verfahren ausgeschlossen werden. Hinweis: Über die Eigenerklärung hinaus erfolgt unmittelbar vor Zuschlagserteilung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (§ 6 Abs. 1 WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters für den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter. 2. Erklärung EU-Sanktionen Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). 1. Wir erklären verbindlich, dass für unser Unternehmen keine der in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Sachverhalte zutreffen. 2. Wir verpflichten uns verbindlich, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Dienstleistungen die in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Verbote einzuhalten bzw. deren Einhaltung sicherzustellen. 3. Wir versichern, nicht gegen die in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Verbote zu verstoßen. Hinweis: Verboten sind nicht lediglich Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i.S.d. Vorschrift, sondern auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Auf Anforderung der Auftraggeberin. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen.
Aufteilung in Lose
2 LoteBerufs-. Betriebs-/Bauherren-, Umwelt-Haftpflicht- und Umweltschaden-Versicherung jeweils mit einer Deckungssumme von 10.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (mit vertraglich geregelter Maximierung). Mitversichert sind Bauunternehmen, Arbeitsgemeinschaften einschließlich aller Nachunternehmer sowie sämtliche an Planung und Steuerung Beteiligte.
Haftpflicht-Excedenten-Versicherung von 20.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (zweifach maximiert für die Vertragsdauer) im Anschluss an die Betriebs-Haftpflicht-Versicherung inkl. Bauherren- und Umwelt-HaftpflichtVersicherung; 10.000.000 EUR Sublimit für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (zweifach maximiert für die Vertragsdauer) im Anschluss an die Berufs-Haftpflicht-Versicherung.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Die Vergabe erfolgt auf Basis des niedrigsten Prämiensatzes (Preises) unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konstellation aus Führungs- und Beteiligungsangeboten. Zwischen Angeboten mit identischen Prämiensätzen findet ein Losentscheid statt. Das Verfahren zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Lösung stellt sich im Detail wie folgt dar: 1. Schritt: Die Angebotswertung beginnt mit den Angeboten für Los 1. Im Rahmen der Wertung wird unter den eingereichten Führungsangeboten zunächst das Angebot mit dem niedrigsten Prämiensatz ermittelt. Maßgeblich ist dabei der Prämiensatz für die Grunddeckung. Werden mehrere Prämiensätze abgefragt, wird zur Wertung aus den Prämiensätzen sowie der jeweiligen Berechnungsgrundlage (z. B. Jahresgesamtbausumme, Versicherungssumme) die Gesamtprämie für das Los als Wertungspreis ermittelt. Ist das danach beste Führungsangebot auch das Angebot mit dem niedrigsten Prämiensatz (Preis) insgesamt, wird dieses Angebot mit der angebotenen Maximalzeichnungsquote weiter berücksichtigt. Gibt es hingegen günstigere Beteiligungsangebote, dann wird das günstigste Führungsangebot zunächst nur mit einem Anteil in Höhe einer Haftungsquote von max. 50 % berücksichtigt. 2. Schritt: Der restliche Anteil für die vollständige Deckung wird über die verbleibenden preislich günstigeren Beteiligungsangebote der Reihe nach entsprechend der angebotenen Zeichnungsquoten aufgefüllt. 3. Schritt: Sind keine preisgünstigeren Beteiligungsangebote in ausreichendem Umfang für eine Deckung von 100 % vorhanden, werden die bislang im 1. Schritt unberücksichtigten Zeichnungsquoten des ausgewählten Führungsangebotes und danach ggf. weitere preislich teurere Beteiligungsangebote der Reihe nach für die Zuschlagsentscheidung vorgesehen. Sofern das zuvor beschriebene Vorgehen zu dem Ergebnis führt, dass zur vollständigen Deckung des Risikos und damit zur Bildung des Versichererkonsortiums ein Anteil übrigbleibt, der unterhalb der Mindestquote je Los liegt, kann auch unterhalb der Mindestquote ein Beteiligungsangebot berücksichtigt werden. 4. Schritt: Liegen im Ergebnis der vorgenannten Schritte ausreichend Angebote für eine vollständige Deckung in Los 1 vor, schließt sich die Wertung für das Los 2 an. Diese erfolgt analog der Wertung zu Los 1. Sofern im Angebot vorbehalten, werden dabei unverbrauchte Zeichnungskapazitäten auf Basis der Angaben des Bewerbers/Bieters zur Gesamtzeichnungskapazität berücksichtigt, die sich nach der angegebenen maximalen Deckungssumme für die Berufs-Haftpflicht-Versicherung für Los 1 bemisst.
- price100%
Die Vergabe erfolgt auf Basis des niedrigsten Prämiensatzes (Preises) unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konstellation aus Führungs- und Beteiligungsangeboten. Zwischen Angeboten mit identischen Prämiensätzen findet ein Losentscheid statt. Das Verfahren zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Lösung stellt sich im Detail wie folgt dar: 1. Schritt: Die Angebotswertung beginnt mit den Angeboten für Los 1. Im Rahmen der Wertung wird unter den eingereichten Führungsangeboten zunächst das Angebot mit dem niedrigsten Prämiensatz ermittelt. Maßgeblich ist dabei der Prämiensatz für die Grunddeckung. Werden mehrere Prämiensätze abgefragt, wird zur Wertung aus den Prämiensätzen sowie der jeweiligen Berechnungsgrundlage (z. B. Jahresgesamtbausumme, Versicherungssumme) die Gesamtprämie für das Los als Wertungspreis ermittelt. Ist das danach beste Führungsangebot auch das Angebot mit dem niedrigsten Prämiensatz (Preis) insgesamt, wird dieses Angebot mit der angebotenen Maximalzeichnungsquote weiter berücksichtigt. Gibt es hingegen günstigere Beteiligungsangebote, dann wird das günstigste Führungsangebot zunächst nur mit einem Anteil in Höhe einer Haftungsquote von max. 50 % berücksichtigt. 2. Schritt: Der restliche Anteil für die vollständige Deckung wird über die verbleibenden preislich günstigeren Beteiligungsangebote der Reihe nach entsprechend der angebotenen Zeichnungsquoten aufgefüllt. 3. Schritt: Sind keine preisgünstigeren Beteiligungsangebote in ausreichendem Umfang für eine Deckung von 100 % vorhanden, werden die bislang im 1. Schritt unberücksichtigten Zeichnungsquoten des ausgewählten Führungsangebotes und danach ggf. weitere preislich teurere Beteiligungsangebote der Reihe nach für die Zuschlagsentscheidung vorgesehen. Sofern das zuvor beschriebene Vorgehen zu dem Ergebnis führt, dass zur vollständigen Deckung des Risikos und damit zur Bildung des Versichererkonsortiums ein Anteil übrigbleibt, der unterhalb der Mindestquote je Los liegt, kann auch unterhalb der Mindestquote ein Beteiligungsangebot berücksichtigt werden. 4. Schritt: Liegen im Ergebnis der vorgenannten Schritte ausreichend Angebote für eine vollständige Deckung in Los 1 vor, schließt sich die Wertung für das Los 2 an. Diese erfolgt analog der Wertung zu Los 1. Sofern im Angebot vorbehalten, werden dabei unverbrauchte Zeichnungskapazitäten auf Basis der Angaben des Bewerbers/Bieters zur Gesamtzeichnungskapazität berücksichtigt, die sich nach der angegebenen maximalen Deckungssumme für die Berufs-Haftpflicht-Versicherung für Los 1 bemisst.
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung