Verpflegungsleistung für kommunale Kindertageseinrichtungen

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Wiedemar schreibt die tägliche Mittagsverpflegung für mehrere kommunale Kindertageseinrichtungen aus. Der Auftrag umfasst die Zubereitung und Lieferung von Mahlzeiten für Krippen- und Kindergartenkinder. Die Vergabe erfolgt als ein Los für alle genannten Standorte.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Verpflegungsleistung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Wiedemar
Die Gemeinde Wiedemar sucht einen Caterer für die Mittagsverpflegung ihrer Kindertagesstätten. Der Auftrag umfasst die tägliche Belieferung der Einrichtungen mit altersgerechten Mahlzeiten für Krippen- und Kindergartenkinder. Neben dem Preis spielen bei der Auswahl vor allem die Qualität der Speisepläne sowie Konzepte zur Verwendung regionaler und saisonaler Lebensmittel eine entscheidende Rolle. Interessierte Anbieter müssen ihre Eignung durch verschiedene Eigenerklärungen zu Unbedenklichkeit und Ausschlussgründen nachweisen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zur Unbedenklichkeit (Anlage A)
- Eigenerklärung zum Russlandembargo (Anlage B)
- Nachweis über Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
• Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Betrug oder Subventionsbetrug • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Bildung krimineller Vereinigungen • Bildung und/oder Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Bildung terroristischer Vereinigungen • Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Einstellung der beruflichen Tätigkeit • Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Insolvenz • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Interessenkonflikt wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. • Interessenkonflikt aufgrund Teilnahme an dem Vergabeverfahren • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist __________________________________________________________________________________ • Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt.__________________________________________________________________________________ • Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung • Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Rein nationale Ausschlussgründe • § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, • § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, • § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet • § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Schwere Verfehlung • Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576)genannten Unternehmens- und/oder Personenkreis • Wird über Anlage B - Russlandembargo als Eigenerklärung abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens • Falsche Angaben, verweigerte Informationen, unzulässiger Erhalt vertraulicher Informationen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. • __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen • Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung • direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Zahlungsunfähigkeit • Zahlungsunfähigkeit oder der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage (unter anderem Konkurs, Insolvenz, Vergleichsverfahren, Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter) gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Entfällt
Aufteilung in Lose
1 LotVerpflegungsleistung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Wiedemar Die Gemeinde Wiedemar betreibt folgende Kindertageseinrichtungen • Kita „Grashüpfer“, Kleine Mittelstraße 7, 04509 Wiedemar OT Klitschmar (Krippe und Kindergarten) • Kita „Die kleinen Strolche“, Kirchbogen 10, 04509 Wiedemar OT Zschernitz (Krippe und Kindergarten) • Kita „Schatztruhe-Gemeinsam unterwegs“, Alte Poststraße 14, 04509 Wiedemar (Krippe und Kindergarten) • Kita „Sonnenkäfer“, Baltzerstraße 1, 04509 Wiedemar OT Zwochau (Krippe und Kindergarten) und ist Träger der • Grundschule/Hort Kyhna „Schulküche“, Kirchring 2, 04509 Wiedemar OT Kyhna.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price30%
Wertungspreis
- quality30%
Musterspeiseplan für 4 Wochen - Speisenvielfalt - verständliche, altersge-rechte Darstellung der Menüs - Übersichtlichkeit der Menülinien - Innovationsgrad - Qualitätsmanagement-ansätze zur Beibe- haltung der hohen Versorgungsstandards
- quality40%
Konzeptpapiere mit Angaben zu Lieferkettennachweise aus der Region / für die Saison + Umsetzungsideen zur Ein-bindung regionaler / saisonaler Lebensmittel in den Speiseplan, Warmhaltezeiten, Speisenzubereitung
Zeitplan
- 23. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung