Vermessungsleistungen für A3 Fahrbahnerneuerung Oberölsbach
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes (Niederlassung Nordbayern) vergibt planungsbegleitende Vermessungsleistungen für die Fahrbahnerneuerung der Autobahn A3 im Bereich Oberölsbach. Das Auftragsvolumen umfasst Vermessungsarbeiten zur Unterstützung der Planungsphase des Autobahnprojekts. Die Angebotsfrist endet am 12. Mai 2026.
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Planungsbegleitende Vermessung A3 Fahrbahnerneuerung Oberölsbach
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Nordbayern mit Sitz in Nürnberg vergibt Vermessungsleistungen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf der Autobahn A3 bei Oberölsbach. Bei diesem Auftrag geht es um planungsbegleitende Vermessungen, also um alle Vermessungsarbeiten, die während der Planungsphase eines Autobahnbauprojekts benötigt werden – etwa Bestandsaufnahmen, Geländevermessungen und Absteckungen. Der Auftrag ist Teil eines größeren Autobahnprojekts zur Erneuerung eines Streckenabschnitts der A3, einer der wichtigsten Fernstraßen in Deutschland. Bieter müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen und die gesetzlichen Sozialversicherungs- und Steuerpflichten ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
- Nachweis Erfüllung Sozialversicherungspflichten
- Nachweis Erfüllung Steuerpflichten
- Nachweis keine Verstöße gegen Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Nachweis keine Verstöße gegen Mindestlohngesetz
- Möglichkeit zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotPlanungsbegleitende Vermessung A3 Oberölsbach
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis/Honorar
Zeitplan
- 7. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 12. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung