Vermessung von Grundwassermessstellen in Nordrhein-Westfalen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.11.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 26.09.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme (71251000)
- Oberirdische Vermessung (71353000)
- Vermessungsdienste (71353200)
- Diverse Dienstleistungen (98300000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 630820-2025
- Verfahrensnummer
- d1a2f4cd-07f5-4c3e-aa0d-31b91cf0130a
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) beschafft Vermessungsleistungen für die Grundwassermessstellennetze des Landes. Dazu gehören die lage- und höhenmäßige Vermessung der Messstellen sowie erforderliche Interpolationsverfahren bei durch Bergsenkungen beeinflussten Messstellen. Die Leistungen werden landesweit in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Münster, Köln, Arnsberg und Detmold im Rahmen einer auf 720 Tage angelegten Rahmenvereinbarung vergeben; die Frist für Angebote endet am 4. November 2025 um 08:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) betreibt die für das Bundesland Nordrhein-Westfalen erforderlichen Grundwassermessstellennetze zur Umsetzung der staatlichen Pflichten gemäß EG-WRRL (§ 9 GrwV) und Nitrat-RL (§ 13a DüV i.V.m AVV GeA 2022, Anlage 1). Dazu ist in einer parallel laufenden Rahmenvereinbarung (Fachlos 1) die Standortprüfung, Vorplanung und Erstellung von Leistungsverzeichnissen für den Neubau von Grundwassermessstellen, die fachkundige Durchführung der Bauaufsicht sowie die Durchführung von Messstellenprüfungen (Erstellen von Messstellenpässen) ausgeschrieben worden. Parallel dazu ist die Durchführung von Vermessungsarbeiten (Lage und Höhe) einschließlich der dazu gehörenden Interpolationsverfahren bei bergsenkungsbeeinflussten Messstellen erforderlich. Dies ist Gegenstand des hiermit (Fachlos 2) ausgeschriebenen geplanten Vorhabens. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen für das gesamte Landesgebiet, d.h. die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster, Köln, Arnsberg und Detmold. Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Zuge eines Offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 1 VgV mit einer unbeschränkten Anzahl an Unternehmen beabsichtigt. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung: Vermessung von Grundwassermessstellen Landes NRW
Die Leistungen des Gesamtvorhabens gliedern sich grundsätzlich in vier Arbeitspakete (AP), jeweils einschließlich Dokumentation. AP 1: Erstellung von für den Neubau (im Einzelfall auch Rückbau) von Grundwassermessstellen AP 2: Prüfung und Bewertung von Messstellen hinsichtlich ihrer Eignung zur Aufnahme in das Monitoringmessnetz gem. EG-Wasserrahmenrichtlinie AP 3: Vermessungsarbeiten: Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen AP 4: Unterstützung des AG bei der Vorbereitung und Betreuung der Baumaßnahmen, Durchführung der fachkundigen und unabhängigen Bauaufsicht von Neubaumaßnahmen und Dokumentation (Baubegleitung) und Beauftragung ggf. erforderlicher geophysikalischer Messungen Die AP 1, 2 und 4 fallen unter das bereits vergebene Fachlos 1. Aktuell stehen nur die Arbeiten aus AP 3 (Fachlos 2) zur Vergabe an. Daher werden im Folgenden nur diese Arbeiten näher dargestellt: 1. Arbeitspaket 3 (Fachlos 2) Vermessungsarbeiten: Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen, insbesondere: a. Nach Fertigstellung einer neuen Grundwassermessstelle sowie bei Prüfung der Lage / Neuaufnahme einer vorhandenen Messstelle und zu routinemäßigen Nachkontrollen ist eine höhen- und lagemäßig exakte Vermessung durchzuführen. Für Vermessung und kartographische Darstellung sind die Koordinaten nach ETRS89/UTM anzugeben. Die Gelände- und Messpunkthöhe (geöffnete Verschlusskappe der Grundwassermessstelle) ist im Bezugssystem DHHN2016 mit der Genauigkeit eines Zentimeters anzugeben. b. Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung zu Arbeitspaket 3 (Nivellement inkl. Interpolationsverfahren) sind zu beachten und einzuhalten. Grundsätzlich sind die Ergebnisse im Excel Format (Gesamttabelle) sowie messstellenscharf in PDF.-Dokumenten zu dokumentieren (Anlagen 2 und 3) 2. Dokumentation / Berichterstattung Bzgl. des Arbeitspaketes sind neben der jeweiligen Dokumentation der einzelnen Arbeiten zudem folgende Leistungen zu erbringen: a. Halbjährliche (mindestens jährliche) Besprechungen mit dem AG und Übergabe sämtlicher Zwischenergebnisse, Daten und Protokolle des vorausgegangenen Halbjahres in schriftlicher und elektronisch bearbeitbarer Form sowie Erläuterung der Ergebnisse und Empfehlungen gegenüber dem AG; Darstellung der Planungen für das nächste Halbjahr und Abstimmung mit dem AG. b. Übergabe aller Ergebnisse, Zwischenberichte und Abschlussberichte des Arbeitspaketes halbjährlich, mindestens aber einmal jährlich als Nachweis für die Abrechnung sowie am Ende der Vertragslaufzeit in digitaler Form (Datenformate entsprechend den Angaben in der Leistungsbeschreibung sowie in Abstimmung mit dem AG). c. Jährliche Aufstellung der erbrachten Leistungen und des Personalaufwands (Preis- / Leistungsnachweise) gemäß Nr. 15. der Ausschreibungsbestimmungen
Frist: 04.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 740392-2025
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