Kontrollvermessung für den Streckenbau an der Autobahn A11

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
03.06.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste (71250000)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
380488-2026
Verfahrensnummer
a308f8c0-7cd6-405e-80e3-6571a6e7656d

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Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordost, mit Sitz in Hohen Neuendorf OT Stolpe, beauftragt Kontrollvermessungen für den Streckenbau an der Autobahn A11 zwischen Kilometer 68,9 und 73,35 auf der linken Richtungsfahrbahn im 4. Bauabschnitt. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Ertüchtigung des Festpunktfeldes, Absteckungen, lagenweise Aufmaße, die Auswertung der Messdaten, die Kontrolle der Bauabrechnung sowie Bestandspläne für den Endzustand. Die Angebotsfrist endet am 18. Juni 2026 um 08:00 Uhr (UTC).

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Leistungsbeschreibung

A11, km 68,9 - 73,35, li RF, 4. BA - Kontrollvermessung Streckenbau

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · A11, km 68,9 - 73,35, li RF, 4. BA - Kontrollvermessung Streckenbau

    A11, km 68,9 - 73,35, li RF, 4. BA - Kontrollvermessung Streckenbau Allgemein - Baubesprechung Festpunktfeld Hauptachsen Aufnahmen - Ertüchtigung des Festpunktfeld - Absteckung Hauptachsen / Anlagen - Absteckung der Bauraumgrenze - Aufmaß Lagenweise (Messung) - VKP Auswertung der Messdaten - Urgelände - Auswertung Lagenwesie Messung - Auswertung Strecke + Bauwerk - Ausswertung VKP Endzustand - Aufmaß Endzustand - Kontrolle Bauabrechung - Straßenbestandspläne

    Frist: 18.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 14.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 484311-2026

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