Betrieb eines stationsbasierten Fahrradmietsystems im Kreis Soest
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.11.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.757.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.11.2024
- CPV-Codes
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- Motorräder, Fahrräder und Beiwagen (34400000)
- Fahrräder mit Hilfsmotor (34422000)
- Fahrräder (34430000)
- Fahrräder ohne Motor (34431000)
- Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
- Diverse Dienstleistungen (98300000)
- Dienstleistungen von öffentlichen Einrichtungen (98350000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 677270-2024
- Verfahrensnummer
- 6c5c1d88-f562-4347-ad64-21c11b7efda2
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH schreibt den Betrieb eines stationsbasierten Fahrradmietsystems im Kreis Soest aus. Der Auftragnehmer stellt das System an vorgegebenen Standorten im eigenen Namen bereit und ermöglicht Privatpersonen sowie Unternehmen die Nutzung nach Registrierung über eine App. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.095 Tage, der geschätzte Auftragswert liegt bei 1.757.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 13. November 2024 um 09:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Die RLG schreibt einen Dienstleistungsvertrag zum Betrieb eines Fahrradmietsystems im Kreis Soest aus.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Fahrradmietsystem im Kreis Soest
Der Auftragnehmer wird an den vom der RLG festgelegten Standorten im eigenen Namen ein stationsbasiertes Fahrradmietsystem anbieten, welches von Privatpersonen und Unternehmen nach Registrierung über die App des Auftragnehmers genutzt werden kann. Der Betrieb des Fahrradmietsystems erfolgt durch den Auftragnehmer im Auftrag der RLG, nicht jedoch in ihrem Namen. Verträge mit den Endkunden kommen ausschließlich mit dem Auftragnehmer zustande. Ziel ist es, als Ergänzung zum ÖPNV das System insbesondere für die sogenannte "erste und letzte Meile" anzubieten. Zwischen den Parteien soll durch den abzuschließenden Dienstleistungsvertrag keine Gesellschaft (§§ 705 ff. BGB) entstehen. Frühester Leistungsbeginn für das Fahrradmietsystem ist der 01.05.2025, spätester Leistungsbeginn ist der 01.08.2025. Der Auftrag ist zunächst auf 3 Jahre befristet und kann im beiderseitigen Einvernehmen einmalig um ein Jahr verlängert werden. Die RLG bestimmt nach Vertragsschluss, wie viele Stationen und welcher Stationstyp zu installieren und wie viele Fahrräder welchen Fahrradtyps an welchen Mietstationen bereitzustellen sind. Das den Vergabeunterlagen beigefügte Mengengerüst beschreibt den prognostischen Umfang des Fahrradmietsystems. Der tatsächlich von der RLG abgerufene Umgang kann hiervon ausdrücklich abweichen. Auch während der Vertragslaufzeit kann die RLG den Umfang ändern, wobei die festgelegten Mindest- und Höchstzahlen nicht unter- bzw. überschritten werden können. Der Vertrag ist kann daher Rahmenvereinbarung eingeordnet werden. Nähere Angaben zum Auftrag sind der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu entnehmen.
Frist: 13.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§§ 123, 124 GWB Die Möglichkeit zur Nachforderung richtet sich gem. § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Fahrradmietsystem im Kreis Soest
- Siehe auch Ziff. 2.8.2 und 4.2.2 der Bewerbungsbedingungen und Zuschlagsmatrix
- 20 %
- Siehe auch Ziff. 2.8.3 und 4.2.2 der Bewerbungsbedingungen und Zuschlagsmatrix
- 15 %
- Siehe auch Ziff. 4.2.3 der Bewerbungsbedingungen und Zuschlagsmatrix
- 15 %
- Siehe auch Ziff. 4.2.1 der Bewerbungsbedingungen und Zuschlagsmatrix
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§§ 123, 124 GWB Die Möglichkeit zur Nachforderung richtet sich gem. § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 20.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 38203-2025
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