Verkehrswirtschaftliche Beratung und Projektmanagement zur Beschaffung neuer S-Bahn-Fahrzeuge

Was wird ausgeschrieben
Die Freie und Hansestadt Hamburg schreibt eine Rahmenvereinbarung für verkehrswirtschaftliche Beratungsleistungen und Projektmanagement aus. Ziel ist die fachliche Unterstützung bei der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration für das S-Bahn-Netz Hamburg. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 1460 Tage.
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Rahmenvereinbarung über verkehrswirtschaftliche Beratungsleistungen (inkl. Projektmanagement) im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im S-Bahn-Netz Hamburg
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende in Hamburg sucht externe Unterstützung für ein komplexes Großprojekt: die Beschaffung neuer Züge für das S-Bahn-Netz. Berater sollen das Projektmanagement übernehmen und verkehrswirtschaftliche Expertise einbringen, um den gesamten Beschaffungsprozess zu begleiten. Da das S-Bahn-Netz in einer Kooperation zwischen Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein betrieben wird, ist eine fundierte fachliche Begleitung über die vierjährige Laufzeit essenziell. Interessierte Unternehmen müssen neben einem Preisangebot auch Konzepte zur Qualifikation ihres Personals und zur methodischen Bearbeitung des Projekts vorlegen.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) und das Land Schleswig-Holstein (SH) haben Verkehrsleistungen der Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz der S-Bahn Hamburg von 2018-2033 in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben und vergeben. Dieses Netz liegt im Verantwortungsbereich der drei o.g. Aufgabenträger, deshalb ist zwischen FHH, LNVG und SH eine Ländervereinbarung mit Regelungen über die gemeinsame Zusammenarbeit geschlossen worden. Im Rahmen des Verkehrsvertrages zur Durchführung der o.g. Verkehre sind FHH (Federführung), die LNVG und SH Auftraggeber gegenüber dem Eisen-bahnverkehrsunternehmen (EVU) S-Bahn Hamburg GmbH (SBH) als Auftragnehmer. Zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der Fahrzeugverfügbarkeit im laufenden Vertragszeit-raum und insbesondere auch darüber hinaus ist aufgrund der sehr langwierigen Vorlauf- bzw. Entwicklungszeiten einer neuen Fahrzeuggeneration zeitnah ein Fahrzeugbeschaffungsprozess durchzuführen. Die neu zu beschaffenden Fahrzeuge sollen mit Auslieferung und Abnahme in das Eigentum der FHH bzw. eines von der FHH benannten Dritten übergehen. Nach heutigem Zeitplan ist der Zuschlag an den Fahrzeughersteller für das Jahr 2029 geplant. Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (RV) ist die verkehrs-wirtschaftliche Begleitung des Fahrzeugbeschaffungsprozesses einschließlich des begleiten-den Projektmanagements. Die juristische Begleitung wurde bereits im ersten Halbjahr 2026 an eine externe Kanzlei vergeben. Eine Rahmenvereinbarung für den technischen Dienstleister zur Erstellung des Lastenhefts und der technischen Begleitung der Fahrzeugausschreibung wurde 2025 beauftragt, eine Rahmenvereinbarung zu Finanzierungsfragen der Fahrzeugbeschaffung wird noch aus-geschrieben werden. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer konstruktiv mit sämtlichen in- und externen Projekt-beteiligten (neben der LNVG und dem Land SH z.B. der hvv, der SBH und der DB InfraGO AG) zusammenarbeitet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Entscheidung, ob neben der Fahrzeugherstellung auch die Instandhaltung für bis zu 30 Jahre in die Zuständigkeit des Fahrzeugherstellers übergehen wird, noch nicht getroffen worden. Die Ausgestaltung der Instandhaltung wird ein wichtiges Thema in der neuen Rahmenvereinbarung werden. Die FHH schätzt den Aufwand wie folgt: - Position 1: Beratungsleistungen inkl. Projektmanagement 10.300 Stunden - Position 2: Reisepauschale (pro Person und An-/Abreise) 80 Stück Diese Mengen stellen zugleich die verbindliche Höchstabnahmegrenze (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit erreicht wird.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price30%
(1) Für die erforderlichen Preisangaben ist dieser Vordruck 05: Angebot zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (2) Abgefragt wird ein Stundenverrechnungssatz für Beratungsleistungen inkl. Projektmanagement (Position 1) sowie eine Reisepauschale für Präsenztermine in Hamburg (Position 2). Einheitliche Kalkulationsgrundlage bildet die von der Auftraggeberin wie folgt geschätzten Mengen (zugleich Höchstabnahmegrenze): - Position 1: Beratungsleistungen inkl. Projektmanagement 10.300 Stunden - Position 2: Reisepauschale (pro Person und An-/Abreise) 80 Stück (3) Im Hinblick Position 2 ist für beruflich nicht in Hamburg ansässige Personen eine einheitliche Reisepauschale für Präsenztermine in Hamburg je An- und Abreise und Person anzugeben. Die Reisepauschale umfasst lediglich die Kosten der An- und Abreise; Übernachtungskosten werden nicht erstattet. (4) Die angegebenen Preise schließen sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten ein, insbesondere für Büro-, Software- und IT-Kosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen der Auftragnehmerin. Soweit einschlägig, ist auch die Einräumung von Nutzungs- und Urheberrechten abgegolten. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. (5) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks Nr. 05 sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Verfahren. (6) Der Gesamtpreis eines Angebotes wird ermittelt, indem die Einzelpreise der Positionen 1. und 2. mit dem vorgegebenen geschätzten Aufwand multipliziert und die so ermittelten Produkte addiert werden. (7) Die Gesamtpreise der jeweiligen Angebote werden nach der folgenden Formel in Punkte umgerechnet: 30 x [(niedrigster Gesamtpreis x 2,0) - Gesamtpreis des jeweiligen Bieters] / niedrigster Gesamtpreis. Sofern die Formel zu einem Wert < 0 führt, wird der Preis mit 0 Punkten bewertet. Beispiel: niedrigster (wertbarer) Gesamtpreis (Bieter A) = 100.000 EUR (wertbarer) Gesamtpreis des Bieters B = 120.000 EUR 30 x [(100.000 EUR x 2,0) - 120.000 EUR] / 100.000 EUR) = 24 Punkte Da 30 Punkte maximal erreicht werden können erhält Bieter A 30 Punkte und Bieter B 24 Punkte. Die solchermaßen ermittelten Punkte werden in eine Wertungstabelle übernommen (bis zu drei Stellen nach dem Komma).
- quality40%
(1) Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2: Qualifikation und Erfahrung hat jeder Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 06: Konzept Qualifikation und Erfahrung zu verwenden. Der Vordruck 06 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 15 Seiten berücksichtigt. (2) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 06 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Beraterprofile oder CVs vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen und an dessen Stelle im vorgegebenen Format Eintragungen vorzunehmen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung des Angebots; Nachforderungen erfolgen insoweit nicht. (3) Im Vordruck 06 ist das vorgesehene Projektteam darzustellen, die Projektleitung sowie die Projektmitarbeitenden sind zu benennen und die Vertretungsfrage ist darzulegen. Das Projektteam muss einschließlich der projektleitenden Person insgesamt mindestens 3 Personen umfassen. Für jedes Mitglied im Projektteam (Name, Qualifikation, Berufserfahrung) sind persönliche Referenzprojekte darzulegen; insofern sind auch Angaben zum jeweiligen Auftraggeber zu machen. (4) Die Angaben im Vordruck 06 werden jeweils gesondert für jedes der folgenden Unterkriterien bewertet. - Gutachterliche Stellungnahmen im SPNV 30 % (= 30 Punkte) - Qualifikation im Bereich Projektmanagement 10 % (= 10 Punkte) (5) Die Anforderungen, auf die es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: Gutachterliche Stellungnahmen im SPNV: Das Konzept muss Angaben zu gutachterlichen Stellungnahmen der projektleitenden Person und / oder den vorgesehenen Projektmitarbeitenden enthalten. Als gutachterliche Stellungnahme im Sinne dieses Unterkriteriums gilt ein schriftliches, fachlich begründetes Gutachten, das - sich inhaltlich auf die Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bezieht, - eine verkehrswirtschaftliche Bewertung, Analyse oder Empfehlung zu einer oder mehreren konkreten Fragestellungen der folgenden enthält: o Fahrzeugeigentumsmodell oder o Instandhaltung - nach dem 01.01.2016 finalisiert wurde, - von der benannten projektleitenden Person und / oder den vorgesehenen Projektmitarbeitenden verfasst oder maßgeblich mitverfasst wurde, - im Auftrag eines Dritten erstellt wurde (z. B. Aufgabenträger, Verkehrsverbund, Landesbehörde, Eisenbahnverkehrsunternehmen). Jede Stellungnahme kann nur einmal in die Wertung einfließen, auch wenn mehrere beteiligte Personen des Projektteams diese erstellt haben. Zu jedem Themenbereich (Fahrzeugeigentumsmodell, Instandhaltung) werden maximal 3 Stellungnahmen bewertet. Pro nachgewiesene gutachterliche Stellungnahme werden 5 Punkt vergeben. Maximal können zu diesem Unterkriterium 30 Punkte erreicht werden. Qualifikation im Bereich Projektmanagement: Das Konzept muss Angaben zur vorgehaltenen Qualifikation im Bereich Projektmanagement der projektleitenden Person und der vorgesehenen Projektmitarbeitenden enthalten. Insgesamt können 10 Punkte erreicht werden. Es wird die Qualifikation im Bereich Projektmanagement von 2 Teammitgliedern (Projektleiter und / oder Projektmitarbeiter) bewertet; sofern die Qualifikation im Bereich Projektmanagement von mehr als 2 Personen angegeben wird, werden lediglich die beiden höchstbewerteten Personen berücksichtigt. Die Qualifikation im Bereich Projektmanagement wird wie folgt bewertet: - 5 Punkte erhält der Bieter für eine Person, die über eine Zertifizierung des IPMA auf Level A (Leitung strategischer Großprojekte in komplexen Umfeldern) verfügt oder vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten (mindestens 5 Jahre Erfahrung im Projektmanagement, davon mindestens 3 Jahre auf strategischer Ebene) nachweisen kann. - 3 Punkte erhält der Bieter für eine Person, die über eine Zertifizierung des IPMA auf Level B (Führung komplexer Projekte) verfügt oder vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten (mindestens 5 Jahre Erfahrung im Projektmanagement, davon mindestens 3 in leitender Funktion) nachweisen kann. - 1 Punkt erhält der Bieter für eine Person, die über eine Zertifizierung des IPMA auf Level C (Leitung von Projekten mittlerer Komplexität) verfügt oder vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten (mindestens 3 Jahre Erfahrung im Projektmanagement) nachweisen kann.
- quality20%
(1) Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Bearbeitungskonzept hat jeder Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 07: Bearbeitungskonzept zu verwenden. Der Vordruck 07 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 15 Seiten berücksichtigt. (2) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 07 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung des Angebots. (3) Im Hinblick auf die Bewertung des Bearbeitungskonzepts kommt es der Auftraggeberin darauf an, ob die wesentlichen Leistungsbestandteile der Aufgabenstellung differenziert benannt und spezifische Anforderungen sowohl in rechtlicher als auch in zeitlicher Hinsicht dargestellt werden. Es soll nachvollzogen werden können, dass der Bieter den Umfang und die Besonderheiten der konkreten Aufgabe erkannt hat. Eine zielorientierte, fachlich fundierte und allumfassende Bearbeitung soll erkennbar sein. (4) Die Punktevergabe erfolgt nach den nachfolgend genannten Kriterien: Darstellung der Vorgehensweise im Rahmen der Projektaufgabe mit allen Leistungsbestandteilen und Bearbeitungsschritten inkl. Aufgabenverteilung im Projektteam, Vertretungsregelungen sowie Informationsaustausch und Wissensmanagement. Es werden maximal 10 Punkte vergeben: 0 Punkte Die Vorgehensweise im Rahmen der Projektaufgabe wird nicht oder nur unzureichend dargestellt. 2 Punkte Die Vorgehensweise im Rahmen der Projektaufgabe ist nur in Teilen mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in sehr geringem Umfang dargestellt. 4 Punkte Die Vorgehensweise im Rahmen der Projektaufgabe ist nur in Teilen mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in geringem Umfang dargestellt. 6 Punkte Die Vorgehensweise im Rahmen der Projektaufgabe ist überwiegend mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in überwiegendem auf die Aufgabe zugeschnitten Umfang dargestellt. 8 Punkte Die Vorgehensweise im Rahmen der Projektaufgabe ist überwiegend mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in nahezu vollem Umfang auf das Projekt zugeschnitten dargestellt. 10 Punkte Die Vorgehensweise im Rahmen der Projektaufgabe ist mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. Kosten- und Terminmanagement: Beschreibung der Herangehensweise zur Identifizierung von nicht bekannten und bereits bekannten Kosten- und Terminrisiken sowie der Maßnahmen des Kosten- und Terminmanagements. Es werden maximal 5 Punkte vergeben. 0 Punkte Das Termin- und Kostenmanagement wird nicht oder nur unzureichend dargestellt. 1 Punkte Terminrisiken und Abhängigkeiten werden nur geringfügig oder sehr allgemein abgebildet. Ein Terminmanagement wird vorgestellt. Kostenrisiken werden nur geringfügig oder sehr allgemein dargestellt. Ein Kostenmanagement wird vorgestellt. 2 Punkt Terminrisiken und Abhängigkeiten werden nur teilweise oder allgemein abgebildet. Ein Terminmanagement wird vorgestellt. Kostenrisiken werden nur teilweise oder allgemein dargestellt. Ein Kostenmanagement wird vorgestellt. 3 Punkte Terminrisiken und Abhängigkeiten werden überwiegend abgebildet. Ein Terminmanagement wird vorgestellt. Kostenrisiken werden überwiegend dargestellt. Ein Kostenmanagement wird vorgestellt. 4 Punkte Terminrisiken und Abhängigkeiten werden fast vollständig abgebildet. Ein Terminmanagement wird vorgestellt. Kostenrisiken werden fast vollständig dargestellt. Ein Kostenmanagement wird vorgestellt. 5 Punkte Terminrisiken und Abhängigkeiten werden vollständig erkannt und ein dazu passendes, konkret auf das Projekt zugeschnittenes Terminmanagement ausgearbeitet. Kostenrisiken werden vollständig erkannt und das Kostenmanagement konkret auf das Projekt zugeschnitten ausgerichtet. Terminliche Abwicklung (inklusive Terminplan): Darstellung in einem Terminplan; Darstellung der terminlichen Zusammenhänge der einzelnen Aufgabenbestandteile sowie der Möglichkeiten von terminlichen Optimierungen. Es werden maximal 5 Punkte vergeben. 0 Punkte: Die terminliche Abwicklung wird nicht oder nur unzureichend im Terminplan dargestellt. 1 Punkt: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden nur geringfügig oder sehr allgemein abgebildet. Terminliche Optimierungen sind nur unzureichend oder gar nicht enthalten. 2 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden nur teilweise oder allgemein abgebildet. Terminliche Optimierungen sind nur teilweise enthalten. 3 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden überwiegend abgebildet. Es werden allgemeine Möglichkeiten der terminlichen Optimierung dargestellt. 4 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden fast vollständig abgebildet. Es werden allgemeine Möglichkeiten der terminlichen Optimierung und teilweise Optimierungsmöglichkeiten konkret auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. 5 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden vollständig abgebildet. Im terminlichen Ablauf werden alle Optimierungsmöglichkeiten konkret auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt.
- quality10%
(1) Im Zeitraum vom 09.09.2026 bis zum 10.09.2026 sind Bieterpräsentationen vorgesehen. Diese finden in Präsenz in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Hamburg statt. (2) Zur Präsentation zugelassen werden nur diejenigen Bieter, die nach Wertung des Preises, der Qualifikation und Erfahrung und des Bearbeitungskonzepts sowie bei hypothetischer Höchstwertung der Bieterpräsentation rechnerisch für die Zuschlagserteilung in Betracht kommen. Die Einladung mit genauer Uhrzeit, Agenda und organisatorischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal. (3) Am Präsentationstermin müssen der Projektleiter und mindestens eine Projektmitarbeiter teilnehmen. Der zeitliche Umfang eines jeden Präsentationstermins beträgt für jeden Bieter insgesamt 60 Minuten, wovon 45 Minuten auf den wertungsrelevanten Teil der Präsentation entfallen. (4) Im Rahmen der Präsentationstermine wird die Auftraggeberin den anwesenden Personen insgesamt fünf ad-hoc-Fragen stellen, die von diesen unmittelbar zu beantworten sind. Der Inhalt der ad-hoc-Fragen bewegt sich innerhalb des durch den Auftragsgegenstand vorgegebenen Rahmens und ist für alle Bieter identisch. (5) Jede Antwort auf eine Frage wird gesondert bewertet. Der Auftraggeberin kommt es insofern auf möglichst konkrete, schlüssige und auftragsbezogene Antworten an. Insoweit gilt die folgende Bewertungsmethode: 10 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 7,5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 2,5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 0 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Abschließend werden die zu jeder Frage erlangte Punktzahl miteinander addiert und durch die Anzahl der Fragen (fünf) geteilt. (6) Die Präsentation beinhaltet keine Verhandlung über Änderungen des Angebots oder der Preise.
Zeitplan
- 14. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung