Verkehrssicherung und Verkehrsführung für den Ersatzneubau der Bahnbrücke Darmcher Weg
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Verkehrssicherung und -führung für den Ersatzneubau der Bahnbrücke Darmcher Weg an der A45 aus. Der Auftrag umfasst die Planung, den Aufbau, die Instandhaltung und den Betrieb von Verkehrssicherungsmaßnahmen über einen Zeitraum von 1090 Tagen. Die Leistung beinhaltet unter anderem die Erstellung von Verkehrszeichenplänen für 12 Phasen sowie die Bereitstellung von rund 6.200 Metern transportabler Schutzeinrichtungen.
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Fachlos Verkehrssicherung u. -führung für den Ersatzneubau der Bahnbrücke "Darmcher Weg"
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Verkehrssicherung im Rahmen des Neubaus der Bahnbrücke Darmcher Weg an der Autobahn A45. Die Aufgabe umfasst die gesamte verkehrstechnische Absicherung der Baustelle, wozu unter anderem das Erstellen von Verkehrszeichenplänen, das Einrichten von Umleitungen sowie das Aufstellen und Warten von mobilen Schutzeinrichtungen auf einer Länge von über sechs Kilometern gehören. Der Auftrag läuft über einen Zeitraum von etwa drei Jahren. Es handelt sich um ein klassisches Infrastrukturprojekt zur Baustellenabsicherung, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmer-Entsendegesetzen
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 Lot- Erstellen von Verkehrszeichenplänen sowie Beantragen der verkehrsrechtlichen Anordnungen für 12 Verkehrsführungsphasen - Auf-, Um- und Abbau von Verkehrssicherungen längerer Dauer inkl. Vorhalten, Warten, Instandset-zen und Betreiben - Auf- und Abbau von Umleitungen inkl. Vorhalten, Warten, Instandsetzen und Betreiben - ca. 6.200 m Abschnittweises Aufstellen von transportablen Schutzeinrichtungen, sowie vorhal-ten, kontrollieren, warten, instandsetzen und abbauen. Inkl. Systembauteile wie AEK, Dilatations-stöße, Notöffnungen etc. - ca. 50.000 m Abschnittsweises Aufbringen von Gelbmarkierung (sowohl Folienmarkierung wie auch Agglomeratmarkierungen) inkl. Demarkieren. Für die Demarkierung der Agglomeratmarkierun-gen ist der Einsatz einer Microfeinfräse / Feinstfräswalze vorgegeben (s. Pkt. 2.9.7) - Kontrollfahrten durchführen - Reinigen und Trocknen der Markierungsflächen - Abschnittsweises Reinigen der Verkehrsfläche mit selbstaufnehmender Kehrmaschine - Durchführen von Prüfungen der fertigen Leistungen im Neuzustand gem. ZTV M durch eine aner-kannte Prüfstelle
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 27. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung