Verkehrssicherung und Behelfsumfahrung für den Ersatzneubau der A4/L136 bei Overath

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Verkehrssicherungsmaßnahmen und den Bau einer Behelfsumfahrung für den Ersatzneubau des Unterführungsbauwerks Untereschbach an der A4/L136 aus. Der Auftrag umfasst unter anderem den Einbau von Behelfsbrücken, temporäre Entwässerungsmaßnahmen sowie Teilabrissarbeiten. Die Ausführungsdauer ist auf 540 Tage angesetzt.
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A4/L136 Overath, Untereschbach, Ersatzneubau, A4/L136, Verkehrssicherung Behelfsumfahrung
Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Ersatzneubau eines Unterführungsbauwerks bei Overath. Um den Verkehr während der Bauzeit aufrechtzuerhalten, wird eine Behelfsumfahrung benötigt. Der Auftrag umfasst die Einrichtung der Verkehrssicherung, den Einbau von Behelfsbrücken, die provisorische Entwässerung sowie vorbereitende Abrissarbeiten am bestehenden Bauwerk. Die Arbeiten erstrecken sich über einen Zeitraum von etwa 18 Monaten.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Zuge des Ersatzneubaus des Unterführungsbauwerks Untereschbach (BW-Nr alt 5009685 BW-Nr. neu 5009672) werden Vorarbeiten für die Erstellung einer Behelfsumfahrung notwendig. Diese Baumaßnahme beinhaltet die Verkehrssicherungsmaßnahmen zur Erstellung der Behelfsumfahrung einschl. Erstellung einer KBE, Einbau der Behelfsbrücken, Herstellung der provisorischen Entwässerung, temporäre Bachverrohrungen, Teilabriss des vorhandenen Brückenbauwerks und Neubau der vorhandenen Entwässerungseinrichtungen in den betreffenden Baubereichen. Ca. 600 m Schutzeinrichtungen an gepl. Mittelstreifenüberfahrten abbauen Ca. 720 m Schutzeinrichtungen herstellen (Übergang SE Behelfsbrücke auf FB-Rand) Ca. 8 St Übergangskonstruktionen herstellen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung