Verkehrssicherung für die Talbrücke Blasbach an der A45

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Verkehrssicherung für die Talbrücke Blasbach an der A45 aus. Der Auftrag umfasst die Erstellung eines Verkehrszeichenplans, die Absicherung der Arbeitsstelle sowie die Aufstellung von ca. 5.600 Metern temporärer Schutzeinrichtungen inklusive Markierungs- und Beschilderungsarbeiten. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.140 Tage.
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Die Maßnahme im Rahmen eines ENB umfasst die Erstellung eines VZP, die Absicherung der Arbeitsstelle mittels AlD und AkD, das Aufstellen von rund 5.600 m TSE sowie die Durchführung der erforderlichen Markierungsarbeiten und Beschilderungsarbeiten
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Verkehrssicherung an der Talbrücke Blasbach im Zuge der Autobahn A45. Die Aufgabe umfasst die Planung der Verkehrsführung, die physische Absicherung der Baustelle durch temporäre Schutzeinrichtungen auf einer Länge von etwa 5,6 Kilometern sowie die notwendige Beschilderung und Fahrbahnmarkierung. Der Auftrag erstreckt sich über einen Zeitraum von rund drei Jahren und dient der Sicherheit während der Bauarbeiten. Es handelt sich um ein klassisches Infrastrukturprojekt zur Baustellenabsicherung im Autobahnbereich.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotVerkehrssicherung I - A45 Talbrücke Blasbach
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 30. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung