Verkehrssicherung für die Saalachbrücke an der A8

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Verkehrssicherung für das Bauwerk 219 (Saalachbrücke) an der A8 aus. Der Auftrag umfasst den Aufbau und die Unterhaltung der Verkehrsführung sowie die Installation von Umleitungs- und Ankündigungstafeln. Es handelt sich um eine Bauleistung im Rahmen der Autobahnerhaltung.
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B.10E1.006 BW 219 Saalachbrücke FR 12, A8_ENB_BW 219_Verkehrssicherung_BMP
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Verkehrssicherung an der Saalachbrücke (Bauwerk 219) auf der Autobahn A8. Die Aufgabe umfasst das Aufstellen und Instandhalten der Verkehrsführung sowie das Anbringen von Umleitungs- und Ankündigungsschildern für den Verkehr. Da es sich um eine sicherheitsrelevante Maßnahme im Autobahnbereich handelt, müssen Bieter die üblichen Nachweise zur Zuverlässigkeit und Einhaltung gesetzlicher Standards erbringen. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA8_ENB_BW 219_Verkehrssicherung_BMP Aufbau und Unterhaltung der Verkehrsführung auf der A 8; Umleitungs- und Ankündigungstafeln;
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 9. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung