TED·472334-2026·Schließt in 28 Tagen

Verkehrssicherung für die Saalachbrücke an der A8

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 9. Juli 2026
BauleistungenVerkehrsinfrastrukturÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturVerkehrssicherungAutobahnStrassenbauInfrastrukturOeffentliche Auftraege
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
6. Aug. 2026
28 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Verkehrssicherung für das Bauwerk 219 (Saalachbrücke) an der A8 aus. Der Auftrag umfasst den Aufbau und die Unterhaltung der Verkehrsführung sowie die Installation von Umleitungs- und Ankündigungstafeln. Es handelt sich um eine Bauleistung im Rahmen der Autobahnerhaltung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

B.10E1.006 BW 219 Saalachbrücke FR 12, A8_ENB_BW 219_Verkehrssicherung_BMP

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Verkehrssicherung an der Saalachbrücke (Bauwerk 219) auf der Autobahn A8. Die Aufgabe umfasst das Aufstellen und Instandhalten der Verkehrsführung sowie das Anbringen von Umleitungs- und Ankündigungsschildern für den Verkehr. Da es sich um eine sicherheitsrelevante Maßnahme im Autobahnbereich handelt, müssen Bieter die üblichen Nachweise zur Zuverlässigkeit und Einhaltung gesetzlicher Standards erbringen. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
  • Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000A8_ENB_BW 219_Verkehrssicherung_BMP

A8_ENB_BW 219_Verkehrssicherung_BMP Aufbau und Unterhaltung der Verkehrsführung auf der A 8; Umleitungs- und Ankündigungstafeln;

CPV 45000000, 45233100, 45233110, 63712700Frist 6. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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