Verkehrssicherung für Baustellenabschnitt auf der A 20 zwischen AS Neubrandenburg-Nord und AS Neubrandenburg-Ost
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Verkehrssicherung für einen rund 14 Kilometer langen Abschnitt der A 20 aus. Der Auftrag umfasst den Aufbau und Rückbau von transportablen Schutzeinrichtungen sowie umfangreiche Gelbmarkierungsarbeiten. Die Maßnahme erstreckt sich über beide Richtungsfahrbahnen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A 20 AS NBG/Nord-AS NBG/Ost km 251,37-265,00 bd. RF, A 20, km 251 - 265 bd. RF, Los 2 Verkehrssicherung
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Verkehrssicherung auf der A 20 zwischen den Anschlussstellen Neubrandenburg-Nord und Neubrandenburg-Ost. Konkret geht es darum, für die Dauer der Baumaßnahme transportable Schutzeinrichtungen auf einer Länge von über 27 Kilometern auf- und abzubauen sowie temporäre gelbe Fahrbahnmarkierungen in einem Umfang von insgesamt rund 63 Kilometern aufzubringen und wieder zu entfernen. Dies ist eine klassische Sicherheitsleistung für Autobahnbaustellen, bei der der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 Lot- ca. 27.300 m Transportable Schutzeinrichtung bd. RiFa aufbauen/abbauen - ca. 47.600 m Längsmarkierung Typ II (Gelbmarkierung) herstellen/entfernen - ca. 15.800 m Längsmarkierung Typ II (Gelbmarkierung) Str./L 1zu2 herstellen/entfernen - ca. 90 m Längsmarkierung Typ II (Gelbmarkierung) Blockm. herstellen/entfernen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 5. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung