Verkehrssicherung für Autobahnabschnitt zwischen Vöhringen und Dettingen
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Verkehrssicherung für den Autobahnabschnitt zwischen der Anschlussstelle Vöhringen und der Anschlussstelle Dettingen aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt im Rahmen der Instandhaltung oder des Ausbaus der Autobahninfrastruktur. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 17. Juni 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
D.10.KE112 E AS Vöhringen - AS Dettingen FR12, Los 1 - Verkehrssicherung
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Verkehrssicherung auf einem spezifischen Autobahnabschnitt zwischen Vöhringen und Dettingen. Die Aufgabe umfasst die Einrichtung und Unterhaltung von Absperrungen und Leiteinrichtungen, um die Sicherheit während laufender Bauarbeiten zu gewährleisten. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, müssen Bieter ihre Zuverlässigkeit durch Nachweise zur Zahlung von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards belegen. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: D.10.KE112 E AS Vöhringen - AS Dettingen FR12, Los 1 - Verkehrssicherung)
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotLos 1 - Verkehrssicherung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 18. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung