Verkehrssicherung auf der A7 im Bereich Evendorf

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Verkehrssicherungsmaßnahmen auf der A7 zwischen den Kilometern 44,5 und 37,0 in Fahrtrichtung Nord aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt zur Absicherung des Verkehrsraums in diesem Autobahnabschnitt. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 17. August 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A7 GE Evendorf km 44,5-37,0 Rifa Nord, VM, Verkehrssicherung
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Verkehrssicherung auf einem Abschnitt der Autobahn A7 bei Evendorf. Dabei geht es um die professionelle Absicherung der Baustelle oder des Streckenabschnitts zwischen den Kilometern 44,5 und 37,0 in Fahrtrichtung Norden, um die Sicherheit für Verkehrsteilnehmer und Personal zu gewährleisten. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch den Nachweis der Einhaltung von Sozialversicherungs-, Steuer- und Mindestlohnvorgaben belegen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotVM, Verkehrssicherung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 17. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung