Verkehrssicherung auf der A2 zwischen AS Watenbüttel und RS Zweidorfer Holz
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Verkehrssicherung für einen Abschnitt der A2 in Fahrtrichtung Berlin aus. Es handelt sich um ein einzelnes Fachlos für die verkehrstechnische Absicherung im Rahmen von Bau- oder Instandsetzungsarbeiten. Die Frist für die Angebotsabgabe endet am 10. Juli 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
AS Watenbüttel-RS Zweidorfer Holz, A2 AS Watenbüttel und RS Zweidorfer Holz FR Berlin Fachlos Verkehrssicherung
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Verkehrssicherung auf der Autobahn A2 zwischen der Anschlussstelle Watenbüttel und der Raststätte Zweidorfer Holz in Fahrtrichtung Berlin. Diese Leistung ist notwendig, um Baustellenbereiche oder Instandsetzungsmaßnahmen sicher für den fließenden Verkehr abzusperren und zu kennzeichnen. Da es sich um ein einzelnes Fachlos handelt, ist der Auftrag auf diesen spezifischen Streckenabschnitt begrenzt. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen Nachweise zur Zuverlässigkeit, wie etwa die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitsschutzgesetzen, erbringen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA2 AS Watenbüttel und RS Zweidorfer Holz FR Berlin Fachlos Verkehrssicherung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung