Verkehrssicherung und Verkehrsführung für Bauarbeiten an der BAB A3
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Verkehrssicherungsleistungen für eine Vormaßnahme an der Bundesautobahn A3 (Bauwerk 398b) aus. Der Auftrag umfasst die Einrichtung und den Rückbau von temporären Verkehrsführungen, Markierungen, Schutzeinrichtungen und Wegweisern. Die Arbeiten sind für den Standort in der Region Nürnberg (DE254) vorgesehen.
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Verkehrsführung, Vormaßnahme
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Verkehrssicherung an der Autobahn A3 im Bereich des Bauwerks 398b. Zu den Aufgaben gehören das Aufstellen und spätere Entfernen von temporären Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, mobilen Schutzwänden und Baustellenwegweisern, um den Verkehr während der Bauarbeiten sicher zu leiten. Es handelt sich um eine klassische Verkehrssicherungsleistung für Autobahnbaustellen, die eine präzise Planung und Umsetzung erfordert. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung von Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohngesetz
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 Lot- Verkehrssicherungsleistungen auf Bundesautobahn - Verkehrssicherung längerer Dauer - Herstellen und Entfernenvorübergehender Markierung - Aufbau und Abbau transportabler Schutzeinrichtungen - Montage und Demontage bazeitlicher Wegweiser
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 15. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung