TED·469019-2026·Schließt in 28 Tagen

Verkehrsführung für die Überbauverstärkung der Talbrücke Diemel an der A44

Nordrhein-Westfalen
Hamm, Germany·Veröffentlicht 8. Juli 2026
BauleistungenVerkehrsinfrastrukturÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturVerkehrssicherungStrassenbauOeffentliche InfrastrukturAutobahnBaustellenlogistik
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
5. Aug. 2026
28 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Verkehrsführung für die Überbauverstärkung der Talbrücke Diemel an der A44 aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für baustellenbegleitende Verkehrssicherungsmaßnahmen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 5. August 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

A44; Überbauverstärkung TB Diemel; Diemelstadt, Los 2: Verkehrsführung

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Auftragnehmer für die Verkehrsführung im Rahmen der Überbauverstärkung der Talbrücke Diemel an der A44 in Diemelstadt. Die Aufgabe umfasst die Planung und Umsetzung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen während der Bauphase, um den Verkehrsfluss trotz der Brückenarbeiten aufrechtzuerhalten. Da es sich um ein spezialisiertes Los handelt, liegt der Fokus auf der fachgerechten Absicherung der Baustelle im öffentlichen Straßenraum. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch den Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Sozial- und Steuerpflichten sowie durch das Fehlen von Ausschlussgründen belegen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Fehlen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Los 2: Verkehrsführung

Los 2: Verkehrsführung

CPV 45000000Frist 5. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 5. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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