Verkehrsdienstleistungen Schienenpersonennahverkehr Rhein-Erft-Bahn (RB 27)

Was wird ausgeschrieben
Der Zweckverband go.Rheinland schreibt Verkehrsdienstleistungen für die Linie RB 27 zwischen Mönchengladbach und Koblenz aus. Der Vertrag umfasst ein jährliches Volumen von ca. 2,5 Millionen Zugkilometern über eine Grundlaufzeit von sechs Jahren ab Dezember 2028. Für den Betrieb sind elektrische Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge erforderlich.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand dieser Vergabe sind Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich der SPNV-Aufgabenträger auf der Basis eines Bruttoverkehrsvertrages für die ‚Rhein-Erft-Bahn‘ (RB 27) für einen Zeitraum ab dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2028, voraussichtlich am 10.12.2028. Der Verkehrsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 6 Jahren, beginnend vom 10.12.2028 bis zum 09.12.2034. Zudem haben die SPNV-Aufgabenträger das Recht, zwei Verlängerungsoptionen für jeweils ein Jahr bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2035, voraussichtlich am 08.12.2035 bzw. zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2036, voraussichtlich am 13.12.2036, einseitig auszuüben. Für die Erbringung der Verkehrsdienstleistung sind elektrische Neu- und/oder Gebrauchtfahrzeuge einzusetzen. Die ‚Rhein-Erft-Bahn‘ (RB 27) hat folgenden Streckenverlauf: Mönchengladbach Hbf – Rommerskirchen – Köln Hbf – Troisdorf – Bonn-Beuel – Linz (Rhein) – Neuwied – Koblenz Hbf. Das Leistungsvolumen beträgt ca. 2,5 Mio. Zkm pro Normjahr.
Der Zweckverband go.Rheinland sucht einen Betreiber für die Regionalbahnlinie RB 27, die von Mönchengladbach über Köln nach Koblenz führt. Der Auftrag umfasst den Schienenpersonennahverkehr mit einem jährlichen Leistungsumfang von etwa 2,5 Millionen Zugkilometern. Der Vertrag beginnt im Dezember 2028 und läuft zunächst für sechs Jahre, mit der Option auf zwei weitere Jahre Verlängerung. Bieter müssen für den Betrieb elektrische Züge einsetzen, wobei sowohl neue als auch gebrauchte Fahrzeuge zulässig sind.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Einhaltung der Ausschlussgründe nach § 124 GWB
- Eintragungsfreies Wettbewerbsregister
- Eigenerklärung zum Sanktionspaket gegen Russland gemäß EU-Verordnung 833/2014
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft gewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Ergänzende Ausschlussgründe sind Eintragungen im Wettbewerbsregister sowie eine fehlende oder nicht unterzeichnete Eigenerklärung zum Sanktionspaket gegen Russland (Umsetzung von Artikel 5k Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 21. Juli 2022) Im Falle einer Nachforderung wird der Zweckverband go.Rheinland kurzfristig und unter Fristsetzung zur Nachreichung bzw. Vervollständigung auffordern. Ein Anspruch des Bewerbers hierauf besteht nicht. Wird eine gesetzte Frist nicht eingehalten, wird der Teilnahmeantrag von der Wertung ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand dieser Vergabe sind Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich der SPNV-Aufgabenträger auf der Basis eines Bruttoverkehrsvertrages für die ‚Rhein-Erft-Bahn‘ (RB 27) für einen Zeitraum ab dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2028, voraussichtlich am 10.12.2028. Der Verkehrsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 6 Jahren, beginnend vom 10.12.2028 bis zum 09.12.2034. Zudem haben die SPNV-Aufgabenträger das Recht, zwei Verlängerungsoptionen für jeweils ein Jahr bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2035, voraussichtlich am 08.12.2035 bzw. zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2036, voraussichtlich am 13.12.2036, einseitig auszuüben. Die ‚Rhein-Erft-Bahn‘ (RB 27) hat folgenden Streckenverlauf: Mönchengladbach Hbf – Rommerskirchen – Köln Hbf – Troisdorf – Bonn-Beuel – Linz (Rhein) – Neuwied – Koblenz Hbf. Das Leistungsvolumen beträgt ca. 2,5 Mio. Zkm pro Normjahr. Für die Erbringung der Verkehrsdienstleistung sind elektrische Neu- und/oder Gebrauchtfahrzeuge einzusetzen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Siehe Bewerbungsbedingungen: Der Wertungspreis errechnet sich aus der Gesamtkalkulation und beinhaltet die von den Bietern jährlich kalkulierten Kosten für die maximale Vertragslaufzeit (Kernlaufzeit und Optionen), ausgenommen von Kosten für Mehr- und Minderleistungen, sowie fiktive Abschläge für den Einsatz von Neufahrzeugen, nicht älter als Baujahr 2023. Näheres regelt die Ziffer 10.2 der Bewerbungsbedingungen.
Zeitplan
- 15. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung