Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für das Teilnetz Niddertal

Was wird ausgeschrieben
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) schreibt die Erbringung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen für das Teilnetz Niddertal aus. Der Auftrag umfasst die Bedienung der Linie RB34 zwischen Frankfurt Hbf und Glauburg-Stockheim mit einem jährlichen Volumen von ca. 0,95 Millionen Zugkilometern. Die Vergabe erfolgt als Gesamtleistung für das Fahrplanjahr 2033.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des RMV.
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) sucht einen Betreiber für den Schienenpersonennahverkehr auf der Strecke der Linie RB34, die von Frankfurt über Bad Vilbel bis nach Glauburg-Stockheim führt. Es handelt sich um eine sogenannte gemeinwirtschaftliche Dienstleistung, bei der ein Verkehrsunternehmen den Betrieb der Züge übernimmt. Das jährliche Leistungsvolumen beträgt etwa 0,95 Millionen Zugkilometer. Der Auftrag wird als ein Gesamtpaket vergeben, das heißt, es gibt keine Aufteilung in kleinere Teilbereiche. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt ausschließlich über den Preis.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 29
- Nachweis über Selbstreinigungsmaßnahmen bei Vorliegen von Ausschlussgründen
- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 2 GWB. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf alle in Ziffer 2.1.6 der Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: (1) Der Auftraggeber wird einen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen. (2) Zum Beleg, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen, hat der Bieter mit Angebotsabgabe eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vorzulegen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage 29 auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. (3) Angebote von Bietern bzw. Bietergemeinschaften, die die Anforderungen gemäß den Eignungskriterien „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“, „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ oder „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ nicht erfüllen, oder bei denen einer der in § 57 Absatz 1 VgV genannten Ausschlussgründe vorliegt, werden ausgeschlossen. Es gilt § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotDurchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des RMV. Die zu vergebenden Leistungen sind im Teilnetz Niddertal auf folgender Strecke zu erbringen: - RMV-Linie RB34: Frankfurt Hbf – Bad Vilbel – Nidderau – Glauburg-Stockheim. Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Fahrplanjahr 2033 insgesamt ca. 0,950 Mio. Zugkilometer/Jahr. Das o. g. Teilnetz wird nur als Gesamtleistung vergeben.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Die vom Bieter angebotenen und vom Auftraggeber über die Vertragslaufzeit fortgeschriebenen Preise. Weitere Einzelheiten sind der Ziffer 17 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 12. Feb. 2027EinreichungsfristElektronische Einreichung