Verkehrsdienstleistungen für die Linienbündel Friedberg und Grebenhain/Freiensteinau
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe - ZOV-Verkehr - und VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 22.09.2025
- CPV-Codes
- Öffentlicher Verkehr (Straße) (60112000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 616499-2025
- Verfahrensnummer
- f786745c-c26e-43bc-b85f-ff9765fbaa37
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe und die VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen schreiben Busverkehrsdienstleistungen in zwei Linienbündeln aus. Es handelt sich um das Los 1 (Stadtbus Friedberg und Umland) sowie das Los 2 (Grebenhain/Freiensteinau). Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen in den lokalen Linienbündeln "Friedberg" (Los 1) und "Grebenhain/Freiensteinau" (Los 2) im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · lokales Linienbündel "Friedberg" (Los 1)
lokales Linienbündel „Friedberg“ (Los 1) mit folgenden Linien und folgendem Linienverlauf: Bus-Linie FB-30: Stadtbus Friedberg (Rundverkehr über Mörler Straße), Bus-Linie FB-31: Stadtbus Friedberg (Rundverkehr), Bus-Linie FB-32: Friedberg - Schwalheim - Rödgen - Wisselsheim - Bad Nauheim, Bus-Linie FB-33: Friedberg - Ockstadt - Rosbach (- Friedrichsdorf), Bus-Linie FB-34: Friedberg - Bad Nauheim, Bus-Linie FB-35: Bad Nauheim - Ober-Mörlen (- Usingen) und Bus-Linie FB-36: Bad Nauheim - Ockstadt - Rosbach. Die zu vergebenden Leistungen im Busverkehr umfassen im ersten Fahrplanjahr 2027 insgesamt ca. 785 Tsd. Nutzwagenkilometer (Nwkm).
Frist: 29.10.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · lokales Linienbündel "Grebenhain/Freiensteinau" (Los 2)
lokales Linienbündel „Grebenhain/Freiensteinau“ (Los 2) mit folgenden Linien und folgendem Linienverlauf: Bus-Linie VB-50: Grebenhain - Freiensteinau, Bus-Linie VB-51: Freiensteinau - Reinhards - Freiensteinau - Grebenhain, Bus-Linie VB-52: Grebenhain - Ober-Moos - Freiensteinau - Grebenhain, Bus-Linie VB-53: Grebenhain - Meiches / Rixfeld / Herbstein, Bus-Linie VB-54: Volkartshain - Herchenhain - Grebenhain, Bus-Linie VB-55: Grebenhain - Nieder-Moos - Steigertal, Bus-Linie VB-57: Meiches - Engelrod - Herbstein, ALT-Linie VB-50: Freiensteinau - Grebenhain, ALT-Linie VB-56: Grebenhain - Zahmen - Blankenau, ALT-Linie VB-58: Herbstein - Blankenau / Grebenhain, ALT-Linie VB-59: Lauterbach - Herbstein - Grebenhain, ALT = Anruf-Linien-Taxi (Bedarfsverkehr). Die zu vergebenden Leistungen im Busverkehr umfassen im ersten Fahrplanjahr 2027 insgesamt ca. 258 Tsd. Nutzwagenkilometer (Nwkm). Auf den ALT-Linien ist durch den Auftragnehmer keine Leistung zu erbringen, siehe § 1 VSV und § 1 BÜSV.
Frist: 29.10.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angebote, die zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, nach § 19 Absatz 1 MiLoG, nach § 21 Absatz 1 AEntG, nach § 98c Absatz 1 AufenthG, nach § 21 Absatz 1 SchwarzArbG, oder nach § 22 Absatz 1 LkSG erfüllen, werden ausgeschlossen. Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB oder nach § 17 HVTG erfüllen, können ausgeschlossen werden. Bieter, gegen die eine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften bzw. Vorschriften und / oder Pflichten i.S.d. § 1 PBZugV vorliegt, werden ausgeschlossen. Bieter, bei denen es sich um eine der in Art. 5k der VO (EU) Nr. 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (ABl. L 111 vom 8.4.2022, S. 1) genannte Person, Organisation oder Einrichtung handelt, werden ausgeschlossen. Nach Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden (§ 56 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · lokales Linienbündel "Friedberg" (Los 1)
- Die vom Bieter angebotenen und vom Auftraggeber über die Vertragslaufzeit fortgeschriebenen Preise. Weitere Einzelheiten sind der Ziffer 18 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
- 100 %
LOT-0002 · lokales Linienbündel "Grebenhain/Freiensteinau" (Los 2)
- Die vom Bieter angebotenen und vom Auftraggeber über die Vertragslaufzeit fortgeschriebenen Preise. Weitere Einzelheiten sind der Ziffer 18 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angebote, die zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, nach § 19 Absatz 1 MiLoG, nach § 21 Absatz 1 AEntG, nach § 98c Absatz 1 AufenthG, nach § 21 Absatz 1 SchwarzArbG, oder nach § 22 Absatz 1 LkSG erfüllen, werden ausgeschlossen. Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB oder nach § 17 HVTG erfüllen, können ausgeschlossen werden. Bieter, gegen die eine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften bzw. Vorschriften und / oder Pflichten i.S.d. § 1 PBZugV vorliegt, werden ausgeschlossen. Bieter, bei denen es sich um eine der in Art. 5k der VO (EU) Nr. 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (ABl. L 111 vom 8.4.2022, S. 1) genannte Person, Organisation oder Einrichtung handelt, werden ausgeschlossen. Nach Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden (§ 56 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 496591-2026
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