Öffentliche Nahverkehrsleistungen für drei Linienbündel in der Region Rheingau-Taunus
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 07.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
- Öffentlicher Verkehr (Straße) (60112000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 742840-2026
- Verfahrensnummer
- b3816230-56d4-4310-bd4a-8d50378635ff
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH schreibt öffentliche Nahverkehrsleistungen für die Linienbündel Bad Schwalbach/Aar, Rheingau-Ost und Taunusstein aus. Die Leistungen umfassen Busverbindungen im Rheingau-Taunus-Kreis und teilweise in der Stadt Wiesbaden; Angaben zu Leistungsmenge und Vertragslaufzeit sind nicht enthalten. Angebote müssen bis zum 7. Dezember 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises und der Stadt Wiesbaden.
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Linienbündel "Bad Schwalbach/ Aar"
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises. Linie 201: Nastätten – Algenroth – Niedermeilingen – Obermeilingen – Zorn – Nastätten – Algenroth – Niedermeilingen – Obermeilingen – Zorn – Langschied – Mappershain – Kemel – Bad Schwalbach Langschied – Mappershain – Kemel – Bad Schwalbach Linie 202: Schulverkehr: Dickschied – Hilgenroth – Nauroth – Langschied – Kemel/ Bad Schwalbach Linie 204: Schulverkehr: Algenroth – Niedermeilingen – Obermeilingen – Zorn / Martenroth – Grebenroth – Egenroth – Laufenselden/Kemel Linie 205: Schulverkehr: Espenschied – Geroldstein – Springen – Wisper – Watzelhain – Kemel/Bad Schwalbach Linie 207: Kettenbach – Michelbach – Holzhausen/Aar – Breithardt – Born – Bad Schwalbach Linie 208: Schulverkehr: Adolfseck – Lindschied/Heimbach – Bad Schwalbach Linie 211: Schulverkehr: Niedergladbach – Obergladbach – Bärstadt – Wambach – Bad Schwalbach Linie 212: Schulverkehr: Langenseifen – Fischbach – Ramschied – Bad Schwalbach Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 20 Fahrzeugen (Standard-Solobusse Kategorie Bn) im Kalenderjahr 2026 mit gerundeten 641.048 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 19.094 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nur mit synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen im Sinne des Artikels 2 Nummer 1, 4. Spiegelstrich der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 bzw. entsprechenden Umsetzungen in nationales Recht, betrieben werden, so dass die Fahrzeuge als „sauber“ im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 5 Saubere-Fahrzeug-Beschaffungsgesetz (SaubFahr-zeugBeschG) gelten.
Frist: 07.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Linienbündel "Rheingau-Ost"
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises und der Stadt Wiesbaden. Linie 170: Rauenthal – Martinsthal – Oberwalluf – Niederwalluf – WI-Schierstein – Wiesbaden Linie 172: Kloster Eberbach – Eichberg – Kiedrich – Eltville Linie 173: Bärstadt – Schlangenbad – Rauenthal – Martinsthal – Eltville Linie 175: Schulverkehr: Niedergladbach – Obergladbach – Hausen v.d.H. – Bärstadt / Georgenborn – Schlangenbad – Bärstadt Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 14 Fahrzeugen (9 Standard-Solobusse Kategorie Bn, 5 Standard-Gelenkbusse Kategorie GBn) im Kalenderjahr 2026 mit gerundeten 485.013 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 19.801 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nur mit synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen im Sinne des Artikels 2 Nummer 1, 4. Spiegelstrich der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 bzw. entsprechenden Umsetzungen in nationales Recht, betrieben werden, so dass die Fahrzeuge als „sauber“ im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 5 Saubere-Fahrzeug-Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) gelten.
Frist: 07.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Linienbündel "Taunusstein"
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises und der Stadt Wiesbaden. Linie 242: Schulverkehr: Watzhahn – Born – Seitzenhahn – Bleidenstadt/Hahn Linie 243: Schulverkehr: Hünstetten – Niederlibbach – Hambach – Orlen – Neuhof – Wehen – Hahn/Bleidenstadt Linie 270: Idstein – Oberauroff – Niederauroff – Görsroth – Kesselbach – Oberlib-bach – Niederlibbach – Hambach – Orlen – Wehen – Wiesbaden Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 19 Fahrzeugen (15 Stan-dard-Solobusse Kategorie Bn, 3 Standardgelenkbus Kat. GBn, 1 Kleinbus Kat. NBn) im Kalenderjahr 2026 mit gerundeten 624.799 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 21.430 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nur mit synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen im Sinne des Artikels 2 Nummer 1, 4. Spiegelstrich der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 bzw. entsprechenden Umsetzungen in nationales Recht, betrieben werden, so dass die Fahrzeuge als „sauber“ im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 5 Saubere-Fahrzeug-Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) gelten.
Frist: 07.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Angebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB oder § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden ausgeschlossen. Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB erfüllen, können ausgeschlossen werden; auf ergänzende Regelungen zum Ausschluss in den Vergabeunterlagen wird verwiesen. Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Eine Verpflichtung der Vergabestelle besteht hierzu nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Linienbündel "Bad Schwalbach/ Aar"
- Preis
- 100 %
LOT-0002 · Linienbündel "Rheingau-Ost"
- Preis
- 100 %
LOT-0003 · Linienbündel "Taunusstein"
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
31 Dateien laut Portal · Stand 27.10.2026| Vertragsbedingungen | 116 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 186 KB | |
| Sonstiges | 46,7 MB | |
| Sonstiges | 25,4 MB | |
| Sonstiges | 21,1 MB | |
| Sonstiges | 110 KB | |
| Sonstiges | 100 KB | |
| Sonstiges | 86 KB | |
| Sonstiges | 303 KB | |
| Sonstiges | 345 KB | |
| Sonstiges | 248 KB | |
| Sonstiges | 133 KB | |
| Sonstiges | 62 KB | |
| Sonstiges | 1,5 MB | |
| Sonstiges | 70 KB | |
| Sonstiges | 2 MB | |
| Sonstiges | 35,4 MB | |
| Formular | 15 KB | |
| Sonstiges | 3,3 MB | |
| Sonstiges | 20,6 MB | |
| Sonstiges | 139 KB | |
| Sonstiges | 1 MB | |
| Sonstiges | 1,4 MB | |
| Sonstiges | 3,4 MB | |
| Formular | 13 KB | |
| Anschreiben | - | |
| Sonstiges | 14 KB | |
| Sonstiges | - | |
| Sonstiges | 14 KB | |
| Anschreiben | 321 KB | |
| Vertragsbedingungen | 161 KB |
Anforderungen
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Angebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB oder § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden ausgeschlossen. Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB erfüllen, können ausgeschlossen werden; auf ergänzende Regelungen zum Ausschluss in den Vergabeunterlagen wird verwiesen. Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Eine Verpflichtung der Vergabestelle besteht hierzu nicht.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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