Verkehrsanlagenplanung für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Puchheim schreibt die Verkehrsplanungsleistungen für den barrierefreien Ausbau von ca. 50 Bushaltestellen aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1-3 sowie 5-8 gemäß HOAI für verschiedene Haltestellentypen. Die Umsetzung der Baumaßnahmen ist für den Zeitraum von 2028 bis 2032 geplant.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Haltestellen im Stadtgebiet Puchheim sollen sukzessive barrierefrei ausgebaut werden. In einer vorangegangenen Umsetzungsmaßnahme sind bereits 6 Haltestellen ausgebaut worden. Im hier zu vergebenden Auftrag sollen ca. 50 Haltepunkte ausgebaut werden. Die Bushaltestellen liegen zum größten Teil an Gemeindestraße, zum kleineren Teil an Kreisstraßen. Sie unterscheiden sich im Fahrgastaufkommen, aber auch im städtebaulichen Umfeld. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Anforderungen an den Haltestellenstandard. Vor diesem Hintergrund wurden mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) des Landkreises Fürstenfeldbruck im Jahr 2019 sämtliche Haltestellen entsprechend ihrem werktägigen Fahrgastaufkommen und ihrer verkehrlichen Funktion in vier Kategorien (A-D) eingeteilt. Auch der Ausbaustandard der Haltestellen orientiert sich aufgrund der sehr unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedeutung der Haltestellen an diesen vier Kategorien. Die Beläge aller Haltepunkte sind mit taktilen Elementen auszustatten. Da im Stadtgebiet vorrangig 12-Meter-Busse zum Einsatz kommen, sollte grundlegend eine barrierefrei ausgebildete Haltekante auf einer Mindestlänge von 14 Meter geschaffen werden. Sofern Änderungen am Straßenoberbau erforderlich sind, ist dies bis zu einer Tiefe von 60cm als Teil des Auftrages zu planen. Mehrere Haltestellen liegen im Bereich belasteter Böden, hier sind individuelle Lösungen für die Buchtenentwässerung erforderlich. Bodenfunde sind im Bereich der Bushaltestellen nicht zu erwarten. An den meisten Haltepunkten sollen Fahrgastunterstände vorgesehen werden. Die Planung der Fahrgastunterstände ist nicht Gegenstand des Auftrages, lediglich deren Positionierung. Die Fahrgastunterstände beschafft die Stadt Puchheim direkt. Die Pläne des Herstellers dieser Fahrgastunterstände einschl. Anforderungen an die Fundamente werden von der Stadt Puchheim zur Verfügung gestellt. Die Bodenplatte kann als Fertigteil des Herstellers oder in Ortbeton ausgeführt werden. Die bauliche Fertigstellung soll ab ca. 2028 bis 2032 erfolgen.
Die Stadt Puchheim plant den barrierefreien Umbau von rund 50 Bushaltestellen im Stadtgebiet, um diese an moderne Standards anzupassen. Gesucht wird ein Planungsbüro, das die verkehrstechnische Planung übernimmt, einschließlich der Abstimmung mit Versorgungsunternehmen und der Entwässerungsplanung. Die Planung erfolgt in verschiedenen Kategorien je nach Fahrgastaufkommen und umfasst unter anderem die taktile Ausstattung der Bodenbeläge sowie die Positionierung von Fahrgastunterständen. Der Auftrag erstreckt sich über einen längeren Zeitraum, da die bauliche Umsetzung erst zwischen 2028 und 2032 vorgesehen ist. Die Planung der eigentlichen Unterstände selbst ist nicht Teil des Auftrags, da diese direkt durch die Stadt beschafft werden.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis zur Einhaltung von Mindestlohn- und Entsendegesetzen
- Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. (Erklärung im Erklärungsvordruck) Die Bindefrist beträgt 60 Tage.
Aufteilung in Lose
1 LotEs sind die Leistungen der Verkehrsanlagenplanung gem. HOAI § 47 LPH 1-3 und 5-8 zu erbringen. Erforderliche Vermessungsleistungen werden durch Dritte erbracht. Eine Tragwerksplanung wird nicht erforderlich sein. Die Beprobung des Aushubes wird durch Dritte erfolgen. Alle Abfragen bei den Trägern von Sparten und die Beschaffung der notwendigen Unterlagen ist Grundleistung des Bieters. Auch ist, sofern erforderlich, die Planung der Entwässerung Grundleistung des Bieters. Die Planung verkehrsregelnde Maßnahmen ist als besondere Leistung zu erbringen. Die Vergabe der Bauleistung und Ausführung soll in mindestens 3 Bauabschnitten erfolgen. Die Festlegung der Bauabschnitte erfolgt im Zuge der Ausführung des Auftrages.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality85%
Fachliches Angebot
- price15%
Gesamthonorar einschl. Besonderer Leistungen
Zeitplan
- 14. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung