Verkehrs- und Außenanlagenplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Adelsdorf schreibt die Planungsleistungen für die Verkehrs- und Außenanlagen eines neuen Feuerwehrgerätehauses aus. Das Projekt umfasst die Gestaltung der Außenflächen auf dem Flurstück 'Münchäcker' über einen Zeitraum von 720 Tagen. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf rund 1,23 Millionen Euro.
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Die Gemeinde Adelsdorf (derzeit ca. 9.800 EW) plant auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahr 2022 den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in zentraler Lage, auf dem Flurstück 369 „Münchäcker“ für die freiwillige Feuerwehr Adelsdorf. Bauplanungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Adelsdorf X „Am Langgraben“. Bei der Umgebungsbebauung handelt es sich um ein Gewerbegebiet.
Die Gemeinde Adelsdorf plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und sucht hierfür ein Planungsbüro für die Gestaltung der Verkehrs- und Außenanlagen. Das Projekt findet im Gewerbegebiet 'Am Langgraben' statt und soll die Infrastruktur für die örtliche freiwillige Feuerwehr modernisieren. Die Beauftragung erstreckt sich über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren. Bei der Auswahl des Dienstleisters spielen neben dem Preis auch die Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals eine entscheidende Rolle.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Vollständige Einreichung aller geforderten Nachweise und Erklärungen
- Nachweis der Qualifikation und Erfahrung des Personals
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Gemeinde Adelsdorf (derzeit ca. 9.800 EW) plant auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahr 2022 den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in zentraler Lage, auf dem Flurstück 369 „Münchäcker“ für die freiwillige Feuerwehr Adelsdorf. Bauplanungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Adelsdorf X „Am Langgraben“. Bei der Umgebungsbebauung handelt es sich um ein Gewerbegebiet. Nach zahlreichen Untersuchungen des Bestandsgebäudes und dessen Umgriffs, wurde entschieden, nicht an dem aus dem Jahre 1976/77 stammenden Feuerwehrgerätehaus sowie dem Bestandsgrundstück festzuhalten. Die Errichtung des Feuerwehrneubaus wird nach aktuellem Planungsstand, inkl. Verkehrs- und Außenanlagen, auf einer Teilfläche eines neu erworbenen Baugrundstückes von ca. 7.900m² erfolgen. Die gesamte Fläche wird derzeit nicht genutzt und liegt brach. Auf Basis bereits durchgeführter orientierender Untersuchungen wurden erwartungsgemäß sandig-schluffige, teils tonige und schwach kiesige Böden vorgefunden. Der Grundwasserstand wurde bei ca. 0,7 bis 0,8m unter Geländeoberfläche angetroffen. Schadstoffe konnten im Boden in geringen Mengen festgestellt werden. Bei allen Proben waren jedoch keine Auffälligkeiten in Form von Hilfswertüberschreitungen nachweisbar. Die Gemeinde Adelsdorf beabsichtigt die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit 9 Stellplätzen und 1 Waschhalle. Die Einhaltung des aktuellen GEG-Standards ist unter Verwendung ökologischer Bau- und Dämmstoffe angestrebt und in enger Koordination mit der TGA-Planung umzusetzen. Das Gerätehaus soll über einen Nahwärmeanschluss der Gemeindewerke Adelsdorf mit Wärme versorgt werden. Der Neubau wird unter anderem an den Vorgaben und Empfehlungen des aktuellen Feuerwehrbedarfsplanes (Stand: 2025-2030) sowie des daraus abgeleiteten Raumprogrammes ausgelegt. Die erforderliche Mindestpersonalstärke (48 Fm) wird durch den aktuellen Personalbestand (94 Fm) deutlich übertroffen. Planungsleistungen für die Errichtung von Verkehrs- und Außenanlagen für den Neubau eines ein- bis zweigeschossigen, nicht unterkellerten Feuerwehrgerätehauses in Massivbauweise mit 9 Stellplätzen und 1 Waschhalle inkl. Anbindung an die Kreisstraße ERH 16 und besondere Leistungen: Gegenstand des Auftrages werden die Grundleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung „Verkehrsanlagen“ (§ 45 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 13 Nr. 13.1), besondere und sonstige Leistungen sein.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality48%
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals
- price52%
Preis
Zeitplan
- 7. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung