Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Nagel Werkzeug - Maschinen GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

8. Juni 2026

TED·393990-2026

Kauf von sechs Universal Bohr- und Fräsmaschinen für die Robert-Bosch-Schule

Baden-Württemberg
Ulm, Germany·Veröffentlicht 9. Juni 2026
MaschinenbauBildungswesenÖffentliche VerwaltungBildungswesenWerkzeugmaschinenBildungseinrichtungOeffentliche BeschaffungAusstattungUlm
Auftragswert
~€195k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Ulm schreibt den Kauf von sechs Universal Bohr- und Fräsmaschinen für die Robert-Bosch-Schule aus. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren zur Beschaffung von technischer Ausstattung für den Lehrbetrieb. Ein konkreter Zeitrahmen oder ein geschätzter Auftragswert wurden in der Bekanntmachung nicht explizit genannt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Kauf von sechs Universal Bohr- und Fräsmaschinen

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Ulm sucht für die Robert-Bosch-Schule insgesamt sechs Universal Bohr- und Fräsmaschinen. Diese Maschinen werden für die praktische Ausbildung in der Schule benötigt. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren handelt, wird der Auftraggeber mit potenziellen Anbietern in einen direkten Austausch treten, um die Details der Lieferung und die technischen Spezifikationen zu klären. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Ausstattung von Bildungseinrichtungen oder vergleichbaren Werkstätten mitbringen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Verhandlungsverfahren zum Kauf von sechs Universal Bohr- und Fräsmaschinen für die Robert-Bosch-Schule der Stadt Ulm

Kauf von sechs Universal Bohr- und Fräsmaschinen

CPV 42637000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Nagel Werkzeug - Maschinen GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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