Lieferung von Irrigationssystemen für anale Irrigation
Was wird ausgeschrieben
Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) schließen Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Irrigationssystemen ab. Die Systeme können schwerkraftabhängig, pumpenabhängig, elektrisch oder mit Akku betrieben werden. Die TK fungiert als zentraler Ansprechpartner und Bevollmächtigter für beide Krankenkassen. Angebote können bis zum 27. Mai 2026 eingereicht werden.
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Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) beabsichtigen, Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der TK und HEK mit Irrigationssystemen die schwerkraftabhängig, pumpenabhängig, elektrisch oder mit einem Akku betrieben werden, abzuschließen. Die TK ist in diesem Rahmen Ansprechpartner und bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte, -erklärungen und -handlungen für die HEK, die zur Durchführung zum Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V erforderlich sind, abzugeben und entgegenzunehmen. Die Verträge umfassen die Lieferung von: - PG 03 Irrigationssystemen die schwerkraftabhängig, pumpenabhängig, elektrisch oder mit einem Akku betrieben werden sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Interessierte Leistungserbringer können die Vertragsunterlagen per E-Mail bei folgender Adresse anfordern: Email: Hilfsmittel-Vertrag@TK.de Techniker Krankenkasse Unternehmenszentrale Bramfelder Str. 140 22035 Hamburg Team Hilfsmittel (HM) Tel.: 040-6909-3813 Für fachliche Fragen zu den Vertragsunterlagen wenden Sie sich an Hilfsmittel-Vertrag@tk.de Angebote sind der TK bis zum 27. Mai 2026 an die E-Mail-Adresse Hilfsmittel-Vertrag@tk.de unter Angabe des Betreffs "Bekanntmachung anale Irrigationssysteme" einzureichen. Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist. Die Möglichkeit ein Angebot einzureichen, besteht für Sie jederzeit. Fragen zu der Bekanntmachung stellen Sie bitte ebenfalls per Mail an die o.g. Email-Adresse unter Angabe des Betreffs " Bekanntmachung anale Irrigationssysteme". Auch bei Nichtteilnahme an den Verhandlungen besteht im Anschluss an die Verhandlungen nach heutigem Rechtsstand die Möglichkeit eines Beitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V zu einem Vertrag.
Die Techniker Krankenkasse und die Hanseatische Krankenkasse suchen Lieferanten für Irrigationssysteme zur analen Irrigation — ein medizinisches Hilfsmittel für Versicherte mit Stuhlgangproblemen. Die Systeme werden in verschiedenen Varianten benötigt: schwerkraftabhängig, mit Pumpe, elektrisch oder mit Akku betrieben. Der Vertrag basiert auf § 127 Abs. 1 SGB V, einer gesetzlichen Grundlage für Hilfsmittel-Lieferverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Die TK übernimmt die Verhandlungsführung auch für die HEK. Bieter müssen als Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich qualifiziert sein. Die Abgabe von Angeboten ist jederzeit möglich, es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Vertragsabschluss nach § 127 Abs. 1 SGB V erforderlich
- Qualifikation als Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich
- Lieferung von Irrigationssystemen in verschiedenen Betriebsarten
- Nachforderung von Unterlagen auch nach Fristablauf möglich
- Angebote jederzeit einreichbar (keine Ausschlussfrist)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Nachforderung von Unterlagen kann auch nach Ablauf der Frist erfolgen.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Techniker Krankenkasse (TK) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) beabsichtigen, Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der TK und HEK mit Irrigationssystemen die schwerkraftabhängig, pumpenabhängig, elektrisch oder mit einem Akku betrieben werden, abzuschließen. Die TK ist in diesem Rahmen Ansprechpartner und bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte, -erklärungen und -handlungen für die HEK, die zur Durchführung zum Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V erforderlich sind, abzugeben und entgegenzunehmen. Die Verträge umfassen die Lieferung von: - PG 03 Irrigationssystemen die schwerkraftabhängig, pumpenabhängig, elektrisch oder mit einem Akku betrieben werden sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Interessierte Leistungserbringer können die Vertragsunterlagen per E-Mail bei folgender Adresse anfordern: Email: Hilfsmittel-Vertrag@TK.de Techniker Krankenkasse Unternehmenszentrale Bramfelder Str. 140 22035 Hamburg Team Hilfsmittel (HM) Tel.: 040-6909-3813 Für fachliche Fragen zu den Vertragsunterlagen wenden Sie sich an Hilfsmittel-Vertrag@tk.de Angebote sind der TK bis zum 27. Mai 2026 an die E-Mail-Adresse Hilfsmittel-Vertrag@tk.de unter Angabe des Betreffs "Bekanntmachung anale Irrigationssysteme" einzureichen. Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist. Die Möglichkeit ein Angebot einzureichen, besteht für Sie jederzeit. Fragen zu der Bekanntmachung stellen Sie bitte ebenfalls per Mail an die o.g. Email-Adresse unter Angabe des Betreffs " Bekanntmachung anale Irrigationssysteme". Auch bei Nichtteilnahme an den Verhandlungen besteht im Anschluss an die Verhandlungen nach heutigem Rechtsstand die Möglichkeit eines Beitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V zu einem Vertrag.
Zeitplan
- 24. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung