Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: unbekannt
Auftragswert
unbekannt
Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB/A
Was wird ausgeschrieben
Der Magistrat der Stadt Bensheim informiert über die Vergabe von Bauaufträgen gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A. Es handelt sich um eine nachträgliche Bekanntmachung bereits vergebener Leistungen. Da keine spezifischen Projektdetails vorliegen, dient diese Meldung der Transparenz über abgeschlossene Vergabeverfahren.
Der Magistrat der Stadt Bensheim veröffentlicht hier Informationen zu bereits vergebenen Bauaufträgen. Diese Bekanntmachung dient der gesetzlichen Transparenzpflicht nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), die vorschreibt, dass öffentliche Auftraggeber über erteilte Aufträge informieren müssen. Da es sich um eine nachträgliche Meldung handelt, ist eine Teilnahme an diesem spezifischen Auftrag nicht mehr möglich. Diese Informationen sind primär für Marktbeobachter relevant, um die Vergabeaktivitäten der Stadt Bensheim nachzuvollziehen.
Zeitplan
- 24. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: servicebund