Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: unbekannt
Auftragswert
unbekannt
Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB/A
Was wird ausgeschrieben
Der Werra-Meißner-Kreis hat einen Auftrag gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A vergeben. Es handelt sich um eine nachträgliche Bekanntmachung einer bereits erfolgten Auftragsvergabe im Bereich Bauleistungen. Da keine spezifischen Projektdetails vorliegen, dient diese Meldung der Transparenz über die Vergabeaktivitäten des Landkreises.
Der Werra-Meißner-Kreis informiert über eine bereits vergebene Bauleistung. Diese Bekanntmachung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Transparenzpflichten für öffentliche Auftraggeber, um über abgeschlossene Vergaben zu berichten. Da keine weiteren Details zum konkreten Bauvorhaben oder zum Umfang genannt sind, handelt es sich um eine formale Dokumentation eines bereits abgeschlossenen Prozesses. Interessierte Unternehmen können diese Informationen nutzen, um die Investitionstätigkeit des Landkreises in der Region nachzuvollziehen.
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: servicebund