Rabatt-Rahmenvereinbarung für Netzwerk-Hardware, Lizenzen und Dienstleistungen

Was wird ausgeschrieben
Die Universität Heidelberg schreibt eine Rabatt-Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Netzwerk-Hardware, Lizenzen sowie zugehörige Dienstleistungen aus. Der Vertrag deckt den laufenden Jahresbedarf der Universität sowie weiterer öffentlicher Auftraggeber ab. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 1460 Tage.
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Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rabatt-Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hardware, Lizenzen sowie Dienstleistungen eines Herstellers im Bereich Netzwerk
Die Universität Heidelberg sucht einen Partner für die Bereitstellung von Netzwerk-Infrastruktur, wie etwa Switches, Router, WLAN-Komponenten und Firewalls. Neben der reinen Hardware-Lieferung umfasst der Auftrag auch Software-Lizenzen sowie begleitende Dienstleistungen wie Support, Installation, Konfiguration und Beratung. Es handelt sich um eine Rabatt-Rahmenvereinbarung, die den Bedarf der Universität und weiterer öffentlicher Einrichtungen über einen Zeitraum von vier Jahren deckt. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB
- Vorlage einer vollständig ausgefüllten Eigenerklärung in Textform
- Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ESPD)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben. Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Aufteilung in Lose
1 LotAusgeschrieben wird eine Rabattrahmenvertrag zur Lieferung von Hardware eines Herstellers aus den Bereichen Switches (Datacenter, Access, Campus), Router, WLAN (Controller und Accesspoints), Router, Firewalls, Lizenzen sowie Dienstleistungen zum Support, Installation/Konfiguration und Beratung im Bereich Netzwerk. Es handelt sich hierbei um den laufenden Jahresbedarf der Universität Heidelberg sowie weiterer Öffentlicher Auftraggeber. Leistungsumfang Die angebotene Leistung umfasst die Vorhaltung und Lieferung der abgefragten Hardware sowie der Zusatzleistungen. Kurzdarstellung: - Lieferung von Hardware als Neuware, - Ausführung weiterer Dienstleistungen und Leistungen, - Bereitstellung von Berichten bzw. Statistiken zu Umsatz oder sonstigen Bedarfen, - Regelmäßige Projektbetreuung Leistungsverzeichnis Generell wird ein Produktkatalog bestehend aus Switches, WLAN-Accesspoints und Controllern, Routern, Firewalls eines Herstellers ausgeschrieben. Alle Produkte müssen von einem Hersteller stammen. Die Produkte für diese Ausschreibung werden zur Bewertung und Bepreisung in Produktkategorien aufgeteilt. Die Leistungsbeschreibungen und Anforderungen für die Produktkategorien sind im separaten Leistungsverzeichnis abgebildet. Sie finden die detaillierten Beschreibungen und Erläuterungen der jeweiligen Geräte und Leistungen im beigefügten Dokument.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- cost100%
Bewertung nach der UfAB-Methode: Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Im vorliegenden Fall bemisst sich die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der "Erweiterten Richtwertmethode" gemäß UfAB 2018.04 (April 2018). Innerhalb dieser Berechnungsmethode wird die Zuschlagskennzahl Z = L/P für das beste Leistungs-/Preisverhältnis ermittelt: Z(Angebot) = L/P = Leistungspunktzahl / Gesamtwertungspreis
Zeitplan
- 29. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung