Türöffnungen und Notabsicherung von Fenstern für Polizeieinsätze
Was wird ausgeschrieben
Das Polizeipräsidium Bonn vergibt Dienstleistungen für das Öffnen und Verschließen von Türen/Toren sowie die Notabsicherung von Fenstern und Schaufenstern nach Glasbruch im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen. Der Vertrag läuft vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2030 (4 Jahre). Als Kalkulationsgrundlage dienen 191 Aufträge pro Jahr, verteilt auf 13 Gebiets- und Leistungslose im Raum Bonn und Umgebung.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen Türen und/oder Tore aller Art zu öffnen und/oder zu verschließen sowie eine Notabsicherung von Fenstern und/oder Schaufenstern nach Glasbruch durchzuführen. Genaueres regelt die Leistungsbeschreibung.
Das Polizeipräsidium Bonn benötigt einen Dienstleister, der im Rahmen von Polizeieinsätzen Türen und Tore öffnet oder verschließt sowie Fenster und Schaufenster nach Glasbruch notsichert. Der Auftrag ist in 13 Lose aufgeteilt, die verschiedene Bonner Stadtteile (Nord, Süd, Ost) und umliegende Gemeinden (Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Wachtberg) abdecken. Die Lose unterscheiden sich nach Tages- und Nachtzeiten sowie nach Leistungsarten (nur Türen, nur Fenster, oder beides). Der Vertrag läuft vier Jahre, mit einer geschätzten Menge von 191 Einsätzen pro Jahr. Bieter müssen die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB erfüllen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach §§ 123 und 124 GWB (Ausschlussgründe)
- Fähigkeit zur Tür- und Toröffnung/-verschließung
- Fähigkeit zur Notabsicherung von Fenstern nach Glasbruch
- Bereitschaft zur Leistungserbringung im gesamten Vergabegebiet Bonn und Umgebung
- 4-jährige Vertragslaufzeit (01.08.2026 – 31.07.2030)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es erfolgt ggf. eine Prüfung gem. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe Die nachgeforderter Informationen/Unterlagen sind unverzüglich nachzureichen.
Aufteilung in Lose
13 LoteDie Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.
Zeitplan
- 28. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung