Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Ziebell+Partner

Auftragswert

€3.0M

Zuschlag am

21. Juli 2026

TED·506246-2026

Generalplanung für Erweiterung und Sanierung der Grundschule Cleverbrück

Schleswig-Holstein
Bad Schwartau, Germany·Veröffentlicht 22. Juli 2026
Architektur- und IngenieurdienstleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenGeneralplanungSchulbauOeffentliche VerwaltungArchitekturHoaiSanierung
Auftragswert
~€750k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Bad Schwartau schreibt Generalplanungsleistungen für die Erweiterung und Sanierung der Grundschule Cleverbrück ab Leistungsphase 5 aus. Der Auftrag umfasst architektonische und fachplanerische Leistungen gemäß HOAI. Die Vertragslaufzeit ist auf ca. 2700 Tage angesetzt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Auftraggeber beabsichtigt, in diesem Verfahren einen Auftrag über Generalplanungsleistungen (u. a. §§ 33 ff. HOAI, §§ 49 ff. HOAI, §§ 53 ff. HOAI) ab Leistungsphase 5 für die Erweiterung und Sanierung der Grundschule Cleverbrück zu vergeben.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Bad Schwartau plant die Erweiterung und Sanierung der Grundschule Cleverbrück und sucht hierfür ein Generalplanungsbüro. Der Auftrag umfasst die architektonische Planung sowie Fachplanungen ab der Leistungsphase 5, also der Ausführungsplanung bis zur Objektbetreuung. Da es sich um ein Generalplanungsmodell handelt, übernimmt der Auftragnehmer die koordinierende Verantwortung für alle beteiligten Fachgewerke. Das Projekt ist langfristig angelegt, mit einer geplanten Laufzeit von etwa 7,4 Jahren, um den gesamten Sanierungs- und Erweiterungsprozess abzudecken.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Vergabebekanntmachung: Erweiterung und Sanierung der Grundschule Cleverbrück - Generalplanung LP 5 ff.

Bad Schwartau ist mit über 20.000 Einwohner/innen die größte Stadt im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein. Die Stadt liegt am Fluss Schwartau, unmittelbar nordwestlich angrenzend an die Hansestadt Lübeck und ca. 13 km entfernt von der Ostsee. Im Raumordnungsplan für das Land Schleswig-Holstein ist die Stadt Bad Schwartau als Stadtrandkern I. Ordnung ausgewiesen. Die Grundschule Cleverbrück liegt am Standort Cleverhofer Weg 118, 23611 Bad Schwartau und wurde als Gesamtkomplex in den 1950er Jahren errichtet. Die Stadt Bad Schwartau beabsichtigt eine umfassende bauliche Erweiterung und Sanierung der Grundschule. Ziel der Maßnahme ist es, die Schule baulich, funktional und pädagogisch für die dauerhaft steigenden Anforderungen der Ganztagsbetreuung herzurichten und zugleich einen zeitgemäßen, inklusiven Lern- und Lebensort für Kinder zu schaffen. Die Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) wurden bereits vollständig durch ein Planungsbüro erbracht und abgeschlossen. Der entsprechende Bauantrag für die Gesamtmaßnahme wurde gestellt. Für den Neubau des Mitteltraktes wurde ein Förderantrag gestellt und positiv beschieden. Für die Sanierung des Ost- und Westflügels wurde ein weiterer Förderantrag gestellt; eine Förderentscheidung steht derzeit noch aus. Der Auftragnehmer hat die vorhandenen Planungsunterlagen zu übernehmen, fachlich zu prüfen, fortzuschreiben und in die weiteren Leistungsphasen 5 ff. zu integrieren. Ein Anspruch auf Wiederholung der Leistungsphasen 1-4 besteht nicht. Näheres zum Leistungsumfang ergibt sich aus den zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen.

CPV 71000000, 712400002700 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • price

    Gesamthonorar

    45%
  • price

    Durchschnittlicher Stundensatz

    5%
  • quality

    Personalkonzept

    25%
  • quality

    Methodisches Konzept

    25%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Ziebell+Partner · €3.0M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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