Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: PROVA Unternehmensberatung GmbH
Auftragswert
unbekannt
Zuschlag am
11. Juni 2026
Betrieb des Hallenbads und des Lemmerz-Freibads in Königswinter

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Königswinter sucht einen Dienstleister für den Betrieb des bestehenden Hallenbads sowie des derzeit sanierten Lemmerz-Freibads. Der Auftrag umfasst die operative Betriebsführung für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der Betreiber agiert dabei im eigenen Namen und auf eigene Gefahr, während die Stadt die immobilienbezogenen Risiken und Energiekosten trägt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Königwinter ist Eigentümer des Hallenbads Königswinter und des Lemmerz-Freibads in Königswinter. Das Hallenbad ist seit 2021 in Betrieb. Das Lemmerz-Freibad wird derzeit im Bestand grundsaniert und soll ab Frühjahr 2027 der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung stehen. In ihrer Eigenschaft als öffentliche Schwimmbäder sollen die Bäder der Erholung sowie der sportlichen Betätigung dienen. Sie dienen namentlich der Förderung des Sports, der öffentlichen Gesundheitspflege, dem Erhalt des städtischen Gemeinwohls und der nachhaltigen Förderung sozialer Interaktionen. Für den Betrieb der beiden Bäder sucht die Stadt Könisgwinter einen neuen Dienstleister. Die Bäder sollen primär der Öffentlichkeit dienen sowie für Vereins- und Schulzwecke zur Verfügung stehen. Der Betreiber kann bei dem Betrieb der Bäder weitere damit im Zusammenhang stehende Geschäftstätigkeiten ausüben. Der Dienstleister betreibt das Hallenbad und Freibad im eigenen Namen, auf eigene Gefahr und zu eigenen Lasten. Die Stadt trägt die immobilienbezogenen Risiken, einschließlich der Energie- und Wasserkosten. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Betreibervertrag. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Verlauf des Verhandlungsverfahrens zu Änderungen hinsichtlich der konkret seitens des Dienstleisters zu übernehmenden Leistungen kommen kann (siehe dazu auch Ziffer 1.2 und Ziffer 10 der Bewerbungsbedingungen).
Die Stadt Königswinter schreibt den Betrieb ihrer beiden öffentlichen Schwimmbäder aus: das bereits aktive Hallenbad und das Lemmerz-Freibad, welches nach einer Grundsanierung voraussichtlich im Frühjahr 2027 wiedereröffnet wird. Der ausgewählte Dienstleister übernimmt die Verantwortung für den täglichen Badebetrieb, der sowohl der Öffentlichkeit als auch Schulen und Vereinen zugutekommt. Der Betreiber führt die Bäder auf eigene Rechnung, wobei die Stadt als Eigentümerin weiterhin die Kosten für Energie, Wasser und die Gebäudeinstandhaltung trägt. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von 1825 Tagen, also genau fünf Jahren, ausgelegt.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stadt Königwinter ist Eigentümer des Hallenbads Königswinter und des Lemmerz-Freibads in Königswinter. Das Hallenbad ist seit 2021 in Betrieb. Das Lemmerz-Freibad wird derzeit im Bestand grundsaniert und soll ab Frühjahr 2027 der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung stehen. In ihrer Eigenschaft als öffentliche Schwimmbäder sollen die Bäder der Erholung sowie der sportlichen Betätigung dienen. Sie dienen namentlich der Förderung des Sports, der öffentlichen Gesundheitspflege, dem Erhalt des städtischen Gemeinwohls und der nachhaltigen Förderung sozialer Interaktionen. Für den Betrieb der beiden Bäder sucht die Stadt Könisgwinter einen neuen Dienstleister. Die Bäder sollen primär der Öffentlichkeit dienen sowie für Vereins- und Schulzwecke zur Verfügung stehen. Der Betreiber kann bei dem Betrieb der Bäder weitere damit im Zusammenhang stehende Geschäftstätigkeiten ausüben. Der Dienstleister betreibt das Hallenbad und Freibad im eigenen Namen, auf eigene Gefahr und zu eigenen Lasten. Die Stadt trägt die immobilienbezogenen Risiken, einschließlich der Energie- und Wasserkosten. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Betreibervertrag. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Verlauf des Verhandlungsverfahrens zu Änderungen hinsichtlich der konkret seitens des Dienstleisters zu übernehmenden Leistungen kommen kann (siehe dazu auch Ziffer 1.2 und Ziffer 10 der Bewerbungsbedingungen).
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- price40%
Bewertung des Zuschussbetrags: a) Zuschussbetrag für die Phase 1 Gewertet wird der Zuschussbetrag für Phase 1 bezogen auf 11 Monate sowie das Entgelt für die Betriebsübergangs und Preopening-Leistungen (= Budget-Blankette Phase 1), einschließlich aller optional bepreisten Leistungen. Die niedrigste Zuschusshöhe erhält 100 Punkte. Angebote, die 300.000 € oder mehr über dem niedrigsten Zuschussbetrag liegen, erhalten 0 Punkte. Angebote, die dazwischen liegen, werden mit 2 Stellen hinter dem Komma linear interpoliert. Gewichtung: Der so erzielte Punktwert wird mit 10 % gewichtet (Höchstpunkzahl gewichtet: 10 Punkte). b) Zuschussbetrag für die Phase 2 Gewertet wird der Zuschussbetrag für Phase 2 bezogen auf 12 Monate (= Budget-Blankette Phase 2), einschließlich aller optional bepreisten Leistungen. Die niedrigste Zuschusshöhe erhält 100 Punkte. Angebote, die 300.000 € oder mehr über dem niedrigsten Zuschussbetrag liegen, erhalten 0 Punkte. Angebote, die dazwischen liegen, werden mit 2 Stellen hinter dem Komma linear interpoliert. Gewichtung: Der so erzielte Punktwert wird mit 30 % gewichtet (Höchstpunktzahl gewichtet: 30 Punkte).
- quality20%
Bewertung Kurskonzept: Bewertet wird das Konzept im Hinblick auf das Ziel, ein attraktives und nutzerfreundliches Kurskonzept durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Kurse, das Abdecken aller relevanten Zielgruppen und die Kursvielfalt. Das Konzept wird wie folgt bewertet: - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte. Mindestanforderung: Wird das Konzept mit 0 Punkten bewertet, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- quality20%
Bewertung Sicherheitskonzept: Bewertet wird das Konzept im Hinblick auf das Ziel, die Bäder sowohl für die Nutzer als auch das Personal sicher zu betreiben und Personenschäden möglichst umfassend zu vermeiden. Das Sicherheitskonzept zur Gewährung der Betriebssicherheit / zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens für Hallenbad und Freibad muss mindestens folgende Aspekte umfassen und die Leistungsinhalte hierzu beschreiben: - Gewährleistung der Betriebssicherheit gemäß Richtlinie DGfdB 94.05 - Gewährleistung der Wasseraufsicht gemäß Richtlinie DGfdB 94.05 - Unterweisungs- und Schulungskonzept für Ihre Mitarbeiter der unterschiedlichen Bereiche - Betriebshandbuch bzw. einem Betriebshandbuch unter Sicherheitsaspekten gleichzusetzende schriftliche Unterlagen (hier reicht die Anlage eines Inhaltsverzeichnisses) Das Konzept wird wie folgt bewertet: - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte. Mindestanforderung: Wird das Konzept mit 0 Punkten bewertet, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- quality10%
Qualität des Leistungs- und Servicekonzepts: Darstellung des Leistungs- und Servicekonzepts im Hinblick auf das Ziel einer hohen Attraktivität des Badebetriebs für die Öffentlichkeit, die Schulen und Vereine. Bitte machen Sie Angaben insbesondere zu folgenden Bereichen: - Servicequalität - Gästezufriedenheit und -bindung - Stärkung des positiven Images des Hallen- und Freibades Das Konzept wird wie folgt bewertet: - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte. Mindestanforderung: Wird das Konzept mit 0 Punkten bewertet, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- quality10%
Konzept zur Nachhaltigkeit: Darstellung des Konzepts zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Betriebsführung im Hinblick auf einen schonenden Energie- und Ressourcenverbrauch (inklusive Wasser und Abwasser) sowie Abfallvermeidung. Bitte machen Sie insbesondere Angaben zu folgenden Aspekten: - Energie- und Ressourceneffizienz - Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft - Mitarbeiterschulungen und -sensibilisierung Das Konzept wird wie folgt bewertet: - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte. Mindestanforderung: Wird das Konzept mit 0 Punkten bewertet, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Zeitplan
- 1. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Juni 2026Zuschlag erteiltZuschlag an PROVA Unternehmensberatung GmbH · €0k