Vergabe von Postdienstleistungen für die Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Was wird ausgeschrieben
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen schreibt Postdienstleistungen für regionale und überregionale Briefsendungen aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Zustellung innerhalb der Leitregion 55, Los 2 deckt den überregionalen Versand ab. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen beabsichtigt, die Dienstleistung „Postdienstleistung“ gem. § 3 Nr. 15 PostG zu vergeben. Grundlage sind die Verfahrensbestimmungen der Vergabeverordnung (VgV), die Ausführungsbestimmungen der VOL/B und die beiliegenden Vergabeunterlagen. Folgende Gebietslose werden gebildet: - Los 1: Beförderung von regionalen Briefsendungen inkl. Einschreibesendungen (Leitregion 55) - Los 2: Beförderung von überregionalen Briefsendungen inkl. Einschreibesendungen (außerhalb Leitregion 55)
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen sucht einen Dienstleister für den täglichen Postversand. Die Aufgabe ist in zwei Bereiche unterteilt: Ein Los für regionale Briefsendungen in der Postleitregion 55 und ein zweites Los für den überregionalen Versand in ganz Deutschland. Interessierte Unternehmen können sich für eines oder beide Lose bewerben. Die Dienstleistung umfasst dabei sowohl Standardbriefe als auch Einschreiben.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach GWB
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Einhaltung des Bundestariftreuegesetzes
- Abgabe der sogenannten Russlanderklärung gemäß BMWK-Rundschreiben
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes Entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. Russlanderklärung"). Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 VgV Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 VgV
Aufteilung in Lose
2 LoteBeförderung von regionalen Briefsendungen inkl. Einschreibesendungen (Leitregion 55)
Beförderung von überregionalen Briefsendungen inkl. Einschreibesendungen (außerhalb Leitregion 55)
Zeitplan
- 11. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung