Planungsleistungen für eine Eisenbahn- und Fußgängerunterführung einschließlich Entwässerung
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Bönen vergibt Planungsleistungen für den Neubau einer Personen- und Radfahrerunterführung sowie einer separaten Fußgängerunterführung an der Bahnhofstraße. Die Unterführung dient als Ersatz für einen im Jahr 2028 zu schließenden Bahnübergang und umfasst auch die notwendige Entwässerung. Die reine Planungsphase erstreckt sich über einen Zeitraum von 840 Tagen.
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Verfahren der Gemeinde Bönen zur Vergabe von Planungsleistungen für eine Eisenbahnunterführung einschließlich Entwässerung
Die Gemeinde Bönen sucht Planungsbüros für den Neubau einer Unterführung an der zentralen Bahnhofstraße. Da die dort verlaufende Eisenbahnstrecke generalsaniert wird, soll der bisherige Bahnübergang im Jahr 2028 geschlossen werden. Als Ersatz entstehen eine Unterführung für Fußgänger und Radfahrer sowie eine separate Fußgängerunterführung, inklusive der notwendigen Entwässerung. Die reine Planungsleistung dauert rund 840 Tage und wird nach Kriterien wie Lösungsansätzen, Qualifikation des Personals und Honorar vergeben.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis vergleichbarer Planungsleistungen im Tief- und Ingenieurbau
- Eignungsnachweis nach VOL/A oder VOB/A
- Fachplanungsbefugnis für Verkehrsbau
- Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
- Referenzen für unterführungsbau-Projekte
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Aufteilung in Lose
1 LotDurch das Zentrum der Gemeinde Bönen („Auftraggeberin“) führt die Bahnstrecke Unna-Hamm. Im Zuge der sogenannten Generalsanierung Hochleistungsnetz dieser Bahnstrecke wird im Jahr 2028 der zentrale Bahnübergang an der durch das Zentrum verlaufenden Bahnhofstraße geschlossen. Als Ersatz für den Bahnübergang und zur Aufrechterhaltung der Verbindung des östlichen und westlichen Ortszentraums sind im Bahnhofsumfeld die Errichtung einer Personen- und Radfahrerunterführung und räumlich getrennt die Errichtung der Kfz-Unterführung geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen für Verkehrs- und Abwasseranlagen für die Kfz-Unterführung (Eisenbahnunterführung-EÜ) nebst Entwässerung. Konkret sind Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistungen: • die Kfz-Unterführung der EÜ als Straßenverbindung, welche östlich an den künftigen Kreisverkehr an der Poststraße und westlich an den Knotenpunkt Parkplatz Oststraße anbindet und in überwiegenden Teilen als Trogbauweise zu planen ist • das Niederschlagwasserpumpwerk für die Flächenentwässerung der Kfz-Unterführung • der Knotenpunkt Parkplatz Oststraße inkl. Kanalbau im Knotenpunkt Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen erweisen sich insofern als besonders, als dass sie sich in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht in die Planungen der DB InfraGO sowie der Auftraggeberin für die weiteren Einzelmaßnahmen zu integrieren haben. Für die vorstehend aufgelisteten Bauwerke wurden die jeweils erforderlichen Planungen gem. Leistungsphase 1 bis 4 der einzelnen Leistungsbilder (mit Ausnahme des Leistungsbildes Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog) bereits erbracht und sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Bei dem Leistungsbild Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 erbracht. Folgende Planungsleistungen sind noch zu erbringen (Grundleistungen und in den Vergabeunterlagen näher bezeichnete Besondere Leistungen der Leistungsbilder): • Objektplanung Ingenieurbauwerke Trog: HOAI-Lph. 6 – 9 • Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog: HOAI-Lph. 4, 6 • Objektplanung Ingenieurbauwerke / Kanalbau: HOAI-Lph. 5 – 9 • Objektplanung Verkehrsanlagen: HOAI-Lph. 5 – 9 • Objektplanung Pumpwerk: HOAI-Lph. 5 – 9 • Technische Ausrüstung Pumpwerk: HOAI-Lph. 5 – 9 Es soll eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen erfolgen. Der Auftrag wird jeweils zunächst für alle noch zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 6 erteilt (Stufe 1). Die nachfolgenden Stufen umfassen die Leistungsphasen 7 (Stufe 2) sowie die Leistungsphasen 8 bis 9 (Stufe 3), wobei dies jeweils nicht für die Tragwerksplanung gilt, die nach Leistungsphase 6 endet. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und/oder 3 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und 3 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die Auftraggeberin erwartet, dass der künftige Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Aufgabenwahrnehmung beginnt. Die Bauleistungen sind verpflichtend so zu planen, die in Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung genannten Termine eingehalten werden. Rein klarstellend sei darauf hingewiesen, dass ein Überschreiten der Termine nicht zu einer Anpassung des Vergütungsanspruchs führt, da hiermit keine Ausweitung des Leistungssolls verbunden ist. Unmittelbar nach Zuschlagserteilung wird zwischen der Auftraggeberin und dem künftigen Auftragnehmer ein differenzierter Zeitplan für die Aufgabenwahrnehmung durch den Auftragnehmer abgestimmt.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality25%
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
- quality30%
Projektanalyse und Lösungsansätze
- price45%
Honorar
Zeitplan
- 17. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung