Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Omnibus-Verkehr Ruoff GmbH

Auftragswert

€0k

Zuschlag am

18. Juni 2026

TED·425336-2026

Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr im Verkehrsraum Weissacher Tal

Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingen, GermanyVeröffentlicht 22. Juni 2026
Auftragswert
~€20M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis schreibt die Verkehrsleistungen für das Linienbündel 11 im Weissacher Tal aus. Der Auftrag umfasst den Betrieb mehrerer Buslinien im Linienverkehr inklusive Schülerverkehr. Die Kalkulation berücksichtigt zwei verschiedene Fahrplanzustände in Abhängigkeit von der Inbetriebnahme des Projekts Stuttgart 21.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das Linienbündel ist zur Inbetriebnahme wie folgt zu beschreiben Linie 365 Backnang – Unterweissach – Oberbrüden Linie 365A Bildungszentrum Weissach i.T. – Oberbrüden (Schülerverkehr) Linie 366 Backnang – Steinbach – Oberbrüden – Lippoldsweiler – Hohnweiler – Däfern Linie 366 im Zustand 2: Backnang – Steinbach – Oberbrüden – Lippoldsweiler – Hohnweiler Linie 381 Backnang – Weissach i.T. – Auenwald – Backnang Linie 382 Backnang – Weissach i.T. – Auenwald – Althütte Linie 382A Bildungszentrum Weissacher Tal – Lippoldsweiler – Sechselberg – Althütte Linie 383 Backnang – Allmersbach i.T. – Unterweissach (- Oberbrüden) Linie 384 Backnang – Weissach i.T. – Althütte Linie 393 Backnang – Allmersbach i.T. – Rudersberg Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 bei-gefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der Buslinien des Linienbündels RMK11 dargestellt. In Zustand 2 kommt es dabei nicht nur zu Fahrzeitenverschiebungen, sondern teils auch zu Fahrwegsänderungen. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation (Anlage 5 zum Aufruf zur Angebotsabgabe) ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027 angenommen (voraussichtlich 12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu über-prüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplan-zustand im Kalkulationsblatt zugrunde gelegte Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 1 im Kalkulationsblatt angegebenen und fortgeschriebenen Preise solange weiter, bis S21 in Betrieb geht.

VergabeHero-Einschätzung

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis sucht einen Betreiber für den öffentlichen Busverkehr im Weissacher Tal. Der Auftrag umfasst verschiedene Linien rund um Backnang, Weissach im Tal und Althütte, die sowohl den regulären Linienverkehr als auch den Schülerverkehr abdecken. Eine Besonderheit ist die Berücksichtigung des Großprojekts Stuttgart 21: Da sich dadurch Bahnanschlüsse ändern, müssen Bieter ihre Kalkulation für zwei verschiedene Fahrplanzustände vorbereiten. Die Vergabe erfolgt über ein offenes Verfahren, wobei neben dem Preis auch Qualitätskonzepte für Fahrzeuge und Personal bewertet werden. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Linienbündel 11 „Verkehrsraum Weissacher Tal“)

VerkehrsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehr und TransportOeffentlicher PersonennahverkehrBusverkehrLinienverkehrSchuelerverkehrOeffentliche Verwaltung
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 11 „Verkehrsraum Weissacher Tal“ im offenen Verfahren.

Das Linienbündel ist zur Inbetriebnahme wie folgt zu beschreiben Linie 365 Backnang – Unterweissach – Oberbrüden Linie 365A Bildungszentrum Weissach i.T. – Oberbrüden (Schülerverkehr) Linie 366 Backnang – Steinbach – Oberbrüden – Lippoldsweiler – Hohnweiler – Däfern Linie 366 im Zustand 2: Backnang – Steinbach – Oberbrüden – Lippoldsweiler – Hohnweiler Linie 381 Backnang – Weissach i.T. – Auenwald – Backnang Linie 382 Backnang – Weissach i.T. – Auenwald – Althütte Linie 382A Bildungszentrum Weissacher Tal – Lippoldsweiler – Sechselberg – Althütte Linie 383 Backnang – Allmersbach i.T. – Unterweissach (- Oberbrüden) Linie 384 Backnang – Weissach i.T. – Althütte Linie 393 Backnang – Allmersbach i.T. – Rudersberg Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 bei-gefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der Buslinien des Linienbündels RMK11 dargestellt. In Zustand 2 kommt es dabei nicht nur zu Fahrzeitenverschiebungen, sondern teils auch zu Fahrwegsänderungen. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation (Anlage 5 zum Aufruf zur Angebotsabgabe) ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027 angenommen (voraussichtlich 12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu über-prüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplan-zustand im Kalkulationsblatt zugrunde gelegte Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 1 im Kalkulationsblatt angegebenen und fortgeschriebenen Preise solange weiter, bis S21 in Betrieb geht.

CPV 60112000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    a) Zuschlagskriterium Preis: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zube-stellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl. Beispiel: Der Durchschnittspreis aller Angebote, beispielsweise 3,22 Mio.€, bekommt die halbe Punktzahl (35 Punkte), ein fiktives Ange-bot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises oder schlechter enthält 0 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises oder besser erhält 70 Punkte. Alle Werte dazwischen werden entsprechend linear bewertet. Dies ergäbe beispielsweise folgende Punkteverteilung: Angebot A: 4,186 Mio. € = 0 Punkte Angebot B: 3,22 Mio. € = 35 Punkte Angebot C: 2,254 Mio. € = 70 Punkte Angebot D: 2,9 Mio. € = 47 Punkte Angebot E: 3,5 Mio. € = 25 Punkte. Die zu erwartende Preissteigerung ergibt sich aus dem Kalkulationsblatt (Tabellenblatt „Berechnung_Fortschreibung“). Für Zubestellungen muss der Bieter für die im Kalkulationsblatt genannten Kategorien jeweils einen Preis je zubestellter Einheit im Kalkulationsblatt angeben.

    70%
  • quality

    b) Zuschlagskriterium Qualität der Konzepte: Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Perso-nalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: • „Konzept 1: Fahrzeugkonzept“ (10 Punkte, max. 3 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) • „Konzept 2: Personalkonzept“ (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) • „Konzept 3: Qualitätskonzept“ (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Aspekten klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Anhang LB.4 (Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise im VVS, Version 2.2) enthalten oder gesetzlich vorgegeben sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Die Konzepte müssen verbindliche Aussagen enthalten (NICHT: „bei Bedarf“, „möglicherweise“, „auf Wunsch“, etc.). Entsprechende unverbindliche Aussagen werden nicht gewertet. Der Bieter hat die Konzepte auf die Besonderheiten des Linienbündels auszurichten; allgemeine Aussagen ohne Bezug zum konkreten Auftrag werden nicht gewertet. Sofern ein Bieter Schaubilder oder andere Abbildungen in seine Konzepte einfügt, müssen die gleichen Formvorgaben wie bei Fließtext einge-halten werden (Schriftgröße Arial 12 pt, 1,5 zeilig); andernfalls werden sie nicht gewertet. Es ist unzulässig, auf andere Unterlagen, Dokumente oder Internetadressen zu verweisen. Entsprechend in Verweis genommene Unterlagen, Dokumente oder Internetadressen werden nicht bewertet. Zulässig und wertbar sind im Rahmen des Personalkonzepts indes die zur Plausibilisierung der Personaldecke und Personalstruktur beigefügten vorläufigen Dienstpläne (Ziffer 2.4.2. der Leistungsbeschreibung) sowie im Rahmen des Qualitätskonzepts die bei der optionalen Mehrleistung beigefügten Fahrpläne (Ziffer 2.4.3. der Leistungsbeschreibung). Schaubilder und andere Abbildungen werden auf die zur Verfügung stehenden Seitenvorgaben angerechnet; das gilt nicht für die beigefügten vorläufigen Dienstpläne im Rahmen der Personaldecke und Personalstruktur und die beigefügten Fahrpläne im Rahmen der optionalen Mehrleistung. Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der ersten vier bzw. beim Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Als Schriftart ist Arial zu verwenden mit der Schriftgröße 12 Punkte. Die Ränder müssen oben und unten mindestens 2 cm betragen, links und rechts mindestens 1,5 cm. Die Nichtbeachtung der Vorgaben zur Schriftgröße, Zeilenabstand, Rändern und Schriftart führt dazu, dass das Konzept so behandelt wird, wie es bei richtiger Formatierung behandelt werden würde (siehe oben). Das bedeutet, dass nur die zulässige Seitenzahl gewertet wird und bei etwaigen Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben ausschließlich die Inhalte der ersten vier bzw. beim Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet werden. Die Datei muss bearbeitbar sein (kein PDF). Bei Nichtbeachtung behält sich die Vergabestelle das Nachfordern vor. In jedem Konzept werden zu den nachfolgend angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: 1. Konzept „Fahrzeugkonzept“ – (10 Wertungspunkte) Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten jeweils Punkteabzüge. Vor diesem Hintergrund erfolgt diese Bewertung nach folgenden Vorgaben: Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel sehr gut (10 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Nähere Ausführungen zu den Notenstufen ergeben sich aus Anlage 6 (Bewertungsmatrix). 2. Konzept „Personalkonzept“ – (10 Wertungspunkte) Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben.

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Omnibus-Verkehr Ruoff GmbH · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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