TED·400452-2026

Vergabe von Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi) im Landkreis Eichstätt

Landkreis EichstättEichstätt, GermanyVeröffentlicht 11. Juni 2026
Auftragswert
~€500k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Eichstätt schreibt Personenbeförderungsleistungen für den Rufbusverkehr (VGI-Flexi) aus. Es handelt sich um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß der EU-Verordnung 1370/2007. Der Auftrag umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises.

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Vergabe von Personenbeförderungsleistungen als Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi) FX 1

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Eichstätt sucht einen Dienstleister für den Betrieb von Rufbusverkehrsleistungen, bekannt als VGI-Flexi. Bei einem Rufbus handelt es sich um ein flexibles Nahverkehrsangebot, das Fahrgäste auf Bestellung befördert, anstatt starre Linienwege zu festen Zeiten zu bedienen. Der Auftraggeber vergibt hierfür einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag, um die Mobilität im ländlichen Raum zu sichern. Da keine konkreten Laufzeiten oder Fahrzeugzahlen genannt sind, orientiert sich der geschätzte Wert an vergleichbaren regionalen Rufbus-Projekten in Bayern.

VerkehrsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehr und TransportOepnvRufbusPersonenbefoerderungVerkehrsdienstleistungenLandkreis Eichstaett
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Vergabe von Personenbeförderungsleistungen als Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi) FX 1

Der Landkreis Eichstätt beabsichtigt als zuständige Behörde gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste des VGI-Flexi FX 1. Zum Betriebsbeginn (1.1.2027) handelt es sich um folgende Verkehrsdienste: flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen im Linienbedarfsverkehr gem. § 44 PBefG (VGI-Flexi): im Großraum Beilngries mit Kinding sowie das Kloster Plankstetten und die Gemeinden Denkendorf und Kipfenberg Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienbedarfsverkehre, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 3, 44 PBefG zu den Linienverkehren gehören). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands als auch hinsichtlich des Umfang des Bediengebietes, der Haltepunkte, Angebotszeiten, Fahrzeug- und Qualitätsstandards sowie des Tarifangebots ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VIS. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1.2 verwiesen.

CPV 60112000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 11. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert