Rahmenvereinbarung für IT-Unterstützungs- und Consulting-Leistungen
Was wird ausgeschrieben
Das Bayerische Landeskriminalamt schreibt eine Rahmenvereinbarung für IT-Unterstützungs- und Beratungsleistungen aus. Der Auftrag ist in acht Lose unterteilt, die von Betriebsunterstützung über SAP-Programmierung bis hin zu Security Operations und mobiler Polizeitechnik reichen. Ziel ist die Deckung von Ad-hoc-Bedarfen bei fehlenden internen Ressourcen.
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Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Inanspruchnahme von IT-Unterstützungs- und IT-Consultingleistungen
Das Bayerische Landeskriminalamt sucht externe Unterstützung für seine IT-Abteilung, um Engpässe bei laufenden Projekten und im Betrieb auszugleichen. Die Ausschreibung ist in acht Fachgebiete unterteilt, darunter Infrastruktur, SAP-Programmierung, Netzwerksicherheit und mobiles Arbeiten bei der Polizei. Unternehmen können sich auf eines oder mehrere dieser Lose bewerben, um als Dienstleister für IT-Beratung, Softwareentwicklung und Systemarchitektur tätig zu werden. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, werden Leistungen bei Bedarf abgerufen, wobei der Fokus auf Flexibilität und technischer Expertise liegt.
Aufteilung in Lose
8 LoteMit der vorliegenden Ausschreibung soll IT-Unterstützungsleistung im Rahmen der Betriebsunterstützung beauftragt werden, welche für den IuK-Betrieb fortlaufend erforderlich ist. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf mangels eigener Personalressourcen reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.1 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. Hierzu sollen Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Unternehmen mit Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung als Auftragnehmer (siehe Kapitel 4, Ausgestaltung der Einzelaufträge) abgeschlossen werden. Die Leistungen müssen nach den Anforderungen des AG durch die temporäre Überlassung von Personal im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) nach den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erbracht werden. Die Leistungen werden durch die fachlich verantwortlichen Personen beauftragt und die Ausführung durch diese überprüft. Die Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich entsprechend den fachlichen Notwendigkeiten in die Prozesse des AG, teilweise bzw. umfassend, mit eingebunden. Das Direktionsrecht über die überlassenen Arbeitnehmer liegt beim BLKA als AG.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.8. enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.8 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.8 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.8 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.8 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.8 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.8 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Zuschlagskriterien
16 Kriterien- quality50%
Fachkonzept (Teil II Nr. 6.1)
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Der Preis hat eine Gewichtung von
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Fachkonzept (Teil II Nr. 6.2-7)
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Fachkonzept (Teil II Nr. 6.2-7)
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Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert