Gehölzpflege- und Fällarbeiten am Rheinufer
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schreibt Gehölzpflege-, Fäll- und Totholzbeseitigungsarbeiten an drei Abschnitten des Rheinufers (Duisburg, Wesel, Emmerich) aus. Die Arbeiten finden überwiegend in der Vegetationsruhe zwischen Oktober und Februar statt und umfassen neben der Baumpflege auch die Beseitigung invasiver Neophyten. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt und erfordert aufgrund der Lage in Schutzgebieten und der Abhängigkeit von Wasserständen eine hohe logistische Planung.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Im Zuge dieser Ausschreibung werden Gehölzpflege-, Fäll- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer ausgeschrieben. - Die Leistung wird in drei Gebietslose aufgeteilt: Los 1: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Duisburg, Los 2: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Wesel, Los 3: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Emmerich. - Im Rahmen dieser Ausschreibung sind Arbeiten zur Beseitigung möglicher Schifffahrtshindernisse bzw. Gefahrenquellen auszuführen. Die durchzuführende Arbeiten sind entsprechend der Lage der Flächen entlang des Rheinufers in drei Losen aufgeteilt. Die Arbeiten sind überwiegend zwischen dem 01.10. bis 28.02 eines Jahres durchzuführen. Abweichungen hiervon sind möglich. Die Auftragnehmerin (AN) hat dafür Sorge zu tragen das die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt, während der Maßnahme, nicht beeinträchtigt wird. Bei allen Arbeiten müssen die Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder eingehalten werden. Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) müssen beachtet werden. Mit Erschwernissen ist bei allen durchzuführenden Arbeiten zu rechnen, so können z.B. kleinere Schüttsteinhaufen (Feuerstellen) angetroffen werden. Auch mit Tau- und Drahtresten sowie Müll und sonstigem Unrat ist auf den Arbeitsflächen zu rechnen. Maschinen- und Geräteräteschäden bzw. Stillstand, auch witterungsbedingt, gehen zu Lasten der Auftragnehmerin. Die genannten Erschwernisse werden nicht gesondert vergütet. Bitte, beachten Sie: eine eingehende Ortsbesichtigung vor jeder Maßnahme wird dringend empfohlen. Ansprüche der AN, die auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. Vor Beginn der Maßnahme führt die AG eine Übergabe der Maßnahmenfläche mit einem Vertreter der AN durch, wobei der Urzustand der Fläche dokumentiert wird (Einweisungsprotokoll). Alle durch die Arbeiten auftretenden Schäden sind von der AN zu beheben. Eine Vergütung hierfür wird nicht gewährt. Die Arbeitsflächen sind Teil eines Flora-Fauna-Habitats, Naturschutzgebiets, Vogelschutzgebiets und ein gesetzlich geschützter Biotop. Die sich daraus ergebenden Natur- und Landschaftsschutzrechtlichen Vorgaben sind den jeweils geltenden Gebietsverordnungen zu entnehmen und einzu-halten. Siehe Anlagen C-03a „Schutzgebiete“ der jeweiligen Losen. - Die Böschungen und Rampen haben teilweise Neigungen von 1:1. - Je nach Witterungsverhältnissen kann es zu erheblichen Wasserstandsschwankungen und Risikowasserständen kommen. Dies kann verschiedene Komplikationen zur Folge haben: a) Verschieben bzw. Unterbrechen der Arbeit für einen längeren Zeitraum; b) neuerliche oder sogar mehrfache Baustelleneinrichtung. Zu a): Diese Vorkommnisse sind zu berücksichtigen und in den Einheitspreis mit einzurechnen. Eine permanente Wasserstandsbeobachtung ist durch die AN durchzuführen. Siehe hierzu auch die Pegelganglinien der jeweiligen Losen. Aufgrund des beschränkten Zeitraums für die Ausführung sind die Zeiten günstiger Wasserstände (durch erhöhten Arbeitsansatz) entsprechend zu nutzen, wobei immer die geltenden Arbeitszeitschutzgesetzte zu beachten sind. Zu b): Eine permanente Wasserstandsbeobachtung ist durch die AN durchzuführen. Sollte eine erneute Baustelleneinrichtung aus Sicht der AN nötig sein, beantragt sie dies rechtzeitig bei der AG. - Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sucht Dienstleister für die Pflege des Rheinufers in den Bereichen Duisburg, Wesel und Emmerich. Zu den Aufgaben gehören das Fällen von Bäumen, das Beseitigen von Totholz sowie der Rückschnitt von Pflanzen, um die Sicherheit der Schifffahrt zu gewährleisten. Da die Flächen in Naturschutzgebieten liegen und bei Hochwasser schwer zugänglich sind, müssen Bieter flexibel auf Witterungsbedingungen reagieren können. Die Arbeiten finden hauptsächlich im Winterhalbjahr statt. Der Auftrag ist in drei geografische Lose unterteilt, für die jeweils Angebote abgegeben werden können.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
- Nachweis zum Ausschluss von Russland-Bezug gemäß Anlage B-03
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.1 verwiesen. - Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Aufteilung in Lose
3 LoteAuszuführende Leistungen: - Aufwuchsbeseitigung: geschätzte Arbeitsmenge pro Jahr 5.000 qm - Baumbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 19 Stk - Rodungsarbeiten: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 8 Stk - Totholzbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 15 Rm - Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk - Entasten von Bäumen: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk - Mechanische Schwächung mit fachgerechter Entsorgung invasiver Neophyten: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 100 qm Eindämmung Japanischer Staudenknöterich und Bekämpfung Herculesstaude --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Auszuführende Leistungen: - Aufwuchsbeseitigung: geschätzte Arbeitsmenge pro Jahr 10.000 qm - Baumbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 19 Stk - Rodungsarbeiten: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 8 Stk - Totholzbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 15 Rm - Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk - Entasten von Bäumen: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk - Mechanische Schwächung mit fachgerechter Entsorgung invasiver Neophyten: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 100 qm Eindämmung Japanischer Staudenknöterich und Bekämpfung Herculesstaude --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Auszuführende Leistungen: - Aufwuchsbeseitigung: geschätzte Arbeitsmenge pro Jahr 20.000 qm - Baumbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 19 Stk - Rodungsarbeiten: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 8 Stk - Totholzbeseitigung: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 15 Rm - Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk - Entasten von Bäumen: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 5 Stk - Mechanische Schwächung mit fachgerechter Entsorgung invasiver Neophyten: geschätze Arbeitsmenge pro Jahr 100 qm Eindämmung Japanischer Staudenknöterich und Bekämpfung Herculesstaude --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price100%
Als Wertungspreis wird die Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
- price100%
Als Wertungspreis wird die Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
- price100%
Als Wertungspreis wird die Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung